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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan 2018 wird in der Fassung der Drucksache VO/2018/078 beschlossen.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Der Erlass von Satzungen ist eine nach § 28 Ziff. 2 GO der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung. Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung die Haushaltssatzung nebst Anlagen einschließlich möglicher Nachträge für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vor.

 

2.Sachdarstellung/Handlungsbedarf/Faktoren

Ergebnishaushalt

Als wesentliche Veränderungen sind zunächst unerwartete und deutlich höhere Gewerbesteuererträge von 1,6 Mio. € zu nennen. Des Weiteren können höhere Einkommensteueranteile (rund 149 T€) und allgemeine Zuweisungen (rund 380 T€) sowie Schlüsselzuweisungen (rund 180 T€) generiert werden. Außerdem ist eine Sonderzahlung aus der Integrations- und Aufnahmepauschale von rund 111 T€ ergebnisverbessernd zu verbuchen.

 

Ergebnisbelastend wirken sich höhere Zuschüsse für nichtkommunale Kindertagesstätten von 200 T€ und geringe Erträge aus der Konzessionsabgabe von 121 T€ aus. Hinzu kommen höhere Aufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage (rund 296 T€) und Kreisumlage (rund 215 T€) sowie für die Zuführung zur Pensionsrückstellung von 599 T€.

 

Diese und eine Reihe anderer Geschäftsvorfälle verbessern das geplante Jahresergebnis um rund 1,25 Mio. €. Der bislang geplante Jahresfehlbetrag von 385.400 € wird durch den nunmehr ausgewiesenen Jahresüberschuss von 865.200 € erfreulicherweise ersetzt.

 

Finanzhaushalt (Investitionstätigkeit)

Eine geplante und bislang mit einem Sperrvermerk versehene Sanierung von Fachräumen in der Lornsenschule kann nicht mehr in diesem Jahr vorgenommen werden. Infolgedessen sind die Auszahlungen von 150 T€ und die Einzahlungen von 20 T€ (Fördermittel) zu streichen.

 

Bei der Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen ist es zu zeitlichen Verschiebungen gekommen. Dies führt dazu, dass der Ansatz für Einzahlungen aus Ausbau- und Erschließungsbeiträgen in diesem Jahr auf rund 1,14 Mio. € angepasst werden kann.

 

Im Ergebnis verringert sich der Kreditbedarf durch die o. g. und eine Reihe weiterer Maßnahmen um rund 1 Mio. € auf 879 T€.

 

Weitere Erläuterungen werde ich im Rahmen der Beratungen geben.

 

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Anlagen

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