Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/084
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Umsetzung einer Gebührenanpassung ab 1. Januar 2019 bzw. 1. Mai 2019 bei der Ausgabe von Fischereierlaubnisscheinen (hier: Jahresschein Schlei, Angeln vom Ufer)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachdienst Finanzen
- Verfasser*in:
- Dannemann, Kerstin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.08.2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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24.09.2018
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, die Ausgabe eines "Jahresscheines Schlei, Angeln vom Ufer" um den Zusatz "und vom Boot aus" zu erweitern und ab 1. Januar 2019 für den Bereich von Ulsnis/Büsdorfer Breite bis Arnis/Haus auf dem gegenüberliegenden Schwonsberg, sowie ab 1. Mai 2019 (nach der Schonzeit) für den Bereich von Schleswig bis Ulsnis/Büsdorfer Breite, die Gebühr auf 30,00 EURO festzusetzen.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Finanzausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 c) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig, die Zuständigkeit der Ratsversammlung aus § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung.
2.Sachdarstellung
Die Stadt Schleswig ist Inhaberin des Fischereirechtes beidseitig der Schlei von der Stadt Schleswig bis zur Linie zwischen der Arnisser Kirche und dem Haus auf dem gegenüberliegenden Schwonsberg. Seit 1952 gibt die Stadt Schleswig Fischereierlaubnisscheine aus. Darüber hinaus stellen ihre ausgabeberechtigten Stellen (derzeit Amt Haddeby, Amt Schlei-Ostsee, Amt Süderbrarup, Amt Südangeln) Fischereierlaubnisscheine aus.
3.Problemdarstellung
Die Holmer Fischerzunft regt an, ab 2019 die Gebühr für einen „Jahresschein Schlei, Angeln vom Ufer“, von derzeit 25,00 EURO auf 30,00 EURO mit der zusätzlichen Möglichkeit des Angelns vom Boot aus anzupassen. Eine Anpassung der Gebühren für die anderen Scheinarten ist nicht vorgesehen.
4.Handlungsbedarf
Die letzte Gebührenanpassung für Fischereierlaubnisscheine für die Schlei und die Noore erfolgte mit Wirkung zum 1. Mai 2002 (Empfehlung Finanzausschuss TOP 8 vom 13. Juni 2001, Beschluss Ratsversammlung TOP 11 vom 9. Juli 2001).
Im Zuge der Umsetzung für die von der Holmer Fischerzunft angeregte Anpassung der Gebühr für einen „Jahresschein Schlei, Angeln vom Ufer“, soll ab 1. Januar 2019 von Ulsnis/Büsdorfer Breite bis Arnis/Haus auf dem gegenüberliegenden Schwonsberg und ab 1. Mai 2019 (nach dem Ende der Schonzeit) von Schleswig bis Ulsnis/Büsdorfer Breite, zusätzlich das Angeln vom Boot aus erlaubt werden.
Die Stadt Kappeln gibt im Bereich ihres Fischereirechtes in der Schlei (Bereich von der Linie Arnisser Kirche/Haus auf dem gegenüberliegenden Schwonsberg bis Schleimünde) bereits ganzjährig Fischereierlaubnisscheine mit dem Hinweis „Beim Fischfang darf ein Fahrzeug (Boot) verwendet werden“ aus. Vor diesem Hintergrund werden eine Vereinfachung für die Angler sowie ein zusätzlicher Anreiz auch für die zahlreichen Angeltouristen geschaffen. Eine Anpassung der Angelscheingebühr für einen „Jahresschein Schlei“ auf 30,00 EURO wird insofern und auch aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung als vertretbar angesehen.
