Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/079
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 - Gebiet nördlich der Lutherstraße, östlich Moltkestraße, südlich Liliencronweg und westlich der staatlichen Internatsschule -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Harms, Uwe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.09.2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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24.09.2018
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Beschlussvorschlag
Zur Vorbereitung auf die Realisierung eines Wohnbauprojektes auf der Fläche des ehemaligen Martin-Luther-Krankenhauses wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 - Gebiet nördlich Lutherstraße, östlich Moltkestraße, südlich Liliencronweg und westlich der staatlichen Internatsschule - aufzustellen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 13 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.
2.Sachdarstellung
Auf der Fläche des ehemaligen Martin-Luther-Krankenhauses möchte ein Projektentwickler nach Abriss des bestehenden Gebäudekomplexes ein neues und attraktives Wohnquartier entwickeln. Die Projektidee wurde erstmals am 6. März 2018 im Bau-und Umweltausschuss in den Grundzügen präsentiert und dort zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 17. April 2018 stellten der Projektentwickler und sein Architekt das Vorhaben in detaillierterer Form vor. Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses stimmten der vorgelegten Planung grundsätzlich zu und beauftragten die Verwaltung das Vorhaben mit einem Bauleitplanverfahren zu begleiten.
Dem Auftrag der Selbstverwaltung wird gefolgt und es wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und damit das notwendige Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Die angestrebte Entwicklung muss in planungsrechtlich angepasste Festsetzungen gekleidet werden. Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB werden erfüllt. Es wird daher empfohlen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 das Aufstellungsverfahren gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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266,9 kB
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