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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Vorbereitung auf die Realisierung eines Wohnbauprojektes auf der Fläche des ehemaligen Martin-Luther-Krankenhauses wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 - Gebiet nördlich Lutherstraße, östlich Moltkestraße, südlich Liliencronweg und westlich der staatlichen Internatsschule - aufzustellen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 13 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

 

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.

 

 

2.Sachdarstellung

 

Auf der Fläche des ehemaligen Martin-Luther-Krankenhauses möchte ein Projektentwickler nach Abriss des bestehenden Gebäudekomplexes ein neues und attraktives Wohnquartier entwickeln. Die Projektidee wurde erstmals am 6. März 2018 im Bau-und Umweltausschuss in den Grundzügen präsentiert und dort zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 17. April 2018 stellten der Projektentwickler und sein Architekt das Vorhaben in detaillierterer Form vor. Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses stimmten der vorgelegten Planung grundsätzlich zu und beauftragten die Verwaltung das Vorhaben mit einem Bauleitplanverfahren zu begleiten.

 

Dem Auftrag der Selbstverwaltung wird gefolgt und es wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und damit das notwendige Bauleitplanverfahren einzuleiten.

 

Die angestrebte Entwicklung muss in planungsrechtlich angepasste Festsetzungen gekleidet werden. Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB werden erfüllt. Es wird daher empfohlen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 das Aufstellungsverfahren gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

 

 

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Anlagen

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