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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die im Zuge der Städtebaulichen Rahmenplanung Schleswig Innenstadt im Jahr 2017 beabsichtigte Altstadtumfahrung auf der ehemaligen Kreisbahntrasse derzeit nicht weiter zu verfolgen.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

 

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 4 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung u. a. die Entscheidung über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung städtebaulicher Rahmenplanungen nach § 140 Nr. 4 des Baugesetzbuches.

 

Nach § 2 Nr. 1a) der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung über städtebauliche Planungen vor.

 

2.Sachdarstellung

 

Im Zuge der Erarbeitung des Städtebaulichen Rahmenplanes Schleswig Innenstadt wurde aus den Reihen der beteiligten Experten/innen die Anregung geäußert, eine weitere Nord-Süd-Verbindung für den PKW-Verkehr neben der Langen Straße zu schaffen. Hierdurch soll es zum einen zu einer Entlastung des Verkehrs auf der Langen Straße kommen. Zum anderen kann durch die Umgestaltung der Langen Straße in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich die fußläufige Verbindung vom Gallberg in Richtung Rathausmarkt in den Vordergrund rücken.

 

Durch die Einbahnstraßenregelung der Langen Straße ist eine Nord-Süd-Verbindung vom Gallberg kommend derzeit nur über den Umweg Holmer-Noorweg möglich. Eine Öffnung der Langen Straße in beide Richtungen ist aufgrund des engen Verkehrsraumes nicht möglich. Um dennoch wieder eine Nord-Süd-Verbindung herzustellen, wurde seitens des Planungsbüros vorgeschlagen, die Einbahnstraßenrichtung der Langen Straße umzudrehen und die Süd-Nord-Verbindung durch eine neue Straße (außerhalb der Sanierungsgebietsgrenzen) auf der ehemaligen Kreisbahntrasse und den Parkplatz Kleiner Baumhofsgang bis zur Klosterhofer Straße herzustellen.

 

3.Bewertung

 

Die Stabstelle Tiefbau sowie das SG Straßenrecht bewerten eine Entlastung der Langen Straße und die Herstellung einer neuen Nord-Süd-Verbindung aus verkehrsplanerischer Sicht als sinnvoll, um die Anbindung der nordöstlich gelegenen Stadteile an die Innenstadt zu verbessern und die Straßenzüge Holmer-Noorweg und Knud Laward Straße / Am Hafen und Plessenstraße zu entlasten und die Fahrwege zu verkürzen. Gleichwohl wird diese angedachte Entlastungsstraße seitens der Verwaltung kritisch gesehen, da selbst für eine Einbahnstraße ein erheblicher Eingriff in den Altstadtbereich (Lange Straße, Schlachterstraße und Noorstraße) erforderlich wäre.

 

Auf Grund der zu erwartenden Verkehrsbelastung ist die getrennte Führung von Kfz, Radfahrenden und Fußgängern/innen erforderlich. Da auch eine Radverkehrsführung gegen die Einbahnstraßenrichtung angeordnet werden sollte, ergibt sich eine Breite des gesamten Straßenraumes von mind. 8,75 m. Dies hat zur Folge, dass im Großteil des Verlaufs der Trasse private Flächen erworben werden müssten, um die benötigte Breite realisieren zu können. Betroffen wären Grundstücke im Bereich Lange Straße, Schlachterstraße, Noorstraße und Klosterhofer Straße sowie im Privatbesitz befindliche Flächen des Parkplatzes zwischen Noorstraße und Kleiner Baumhofsgang. Auf dem Abschnitt zwischen Kleiner Baumhofsgang und Klosterhofer Straße wäre aufgrund des Geländehöhenunterschiedes zudem eine Böschung herzustellen. Auf der Ostseite der Trasse befindet sich ein Wasserwerk mit Versorgungsbrunnen der Stadtwerke, weshalb ein Grunderwerb aufgrund der erforderlichen Abstände zu den Brunnen voraussichtlich nicht möglich sein wird. Für die Querung des Mühlenbaches wäre der Bau einer Brücke erforderlich. Eine Verrohrung in dem Bereich käme aus hydraulischen Gründen nicht in Betracht. Ein Anschluss der Trasse ist an die Klosterhofer Straße vorgesehen. Diese Straße verläuft durch ein Wohngebiet und ermöglicht keine weitere leistungsfähige Führung des Verkehrs.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Realisierung dieser Altstadtumfahrung aufgrund der o. g. Ausführungen nicht kurz- oder mittelfristig umsetzbar. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse bestehen Konflikte mit Blick auf die dortigen bewohnten Gebäude. Zudem ist bisher nicht näher beleuchtet worden, welche Anforderungen sich an die Planung durch die notwendige Querung des Mühlenbachs sowie die Nähe zum NATURA-2000-Gebiet „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ (DE 1423-394) stellen. Im Städtebaulichen Rahmenplan wurden durch das Planungsbüro erforderliche Maßnahmen und geschätzte Kosten zur Umsetzung dieser Idee ermittelt. In den geschätzten Kosten in Höhe von rund 1.150.000 € sind u. a. der Ankauf und die Freilegung von Grundstücken, die erforderliche Bauleitplanung sowie die Herstellung der Straße berücksichtigt. Aus Sicht der Verwaltung wird diese Kostenschätzung als recht niedrig bewertet, da gerade in den Bereichen Grunderwerb sowie Brückenbau und Anschluss an die Klosterhofer Straße auf einem Damm die genannten Zahlen verwaltungsseitig höher kalkuliert werden würden.

 

Eine detaillierte Betrachtung sowie die grundsätzliche Überprüfung der Machbarkeit dieser neuen Straße konnte im Zuge der Rahmenplanerarbeitung nicht geleistet werden. Hierfür müsste ein Ingenieurbüro mit einer Vorplanung beauftragt werden. Da sich die Maßnahme außerhalb des Sanierungsgebietes befindet, steht keine Förderung mit Städtebaufördermitteln in Aussicht.

 

4.Handlungsbedarf

 

Für die Vorbereitung der Auslobungsunterlagen für den Erschließungswettbewerb „Innenstadt“ ist eine Entscheidung zur Berücksichtigung der Maßnahme Altstadtumfahrung im Wettbewerb erforderlich. Seitens der Verwaltung wird eine kurz- oder mittelfristige Realisierung dieser Umfahrung nicht gesehen. Zudem sind diverse Faktoren zur Beurteilung der Machbarkeit dieser Maßnahme nicht bekannt und nur mit weiterem zeitlichen und finanziellen Aufwand zu klären. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, die im Zuge der Städtebaulichen Rahmenplanung Schleswig Innenstadt im Jahr 2017 beabsichtigte Altstadtumfahrung auf der ehemaligen Kreisbahntrasse derzeit nicht weiter zu verfolgen.

 

 

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Anlagen

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