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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/080

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, für den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 30 „Sanierungsgebiet zwischen Michaelisstraße, Carstensgang, Kattsund, Mönchenbrückstraße und Kornmarkt “ eine 1. Änderung aufzustellen. Der anliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30, die dazugehörige Begründung und die Artenschutzrechtliche Bewertung werden gebilligt.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Mit dem Entwurf soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

 

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.

 

 

2.Sachdarstellung

 

Der rechtskräftige Bebauungsplanes Nr. 30 bildet die planungsrechtliche Grundlage für die bestehende Bebauung am Kattsund und der Faulstraße.

 

Die Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 30 beabsichtigen, die dort befindlichen maroden Gebäude und Schuppen, die parallel zur Straße Kattsund positioniert sind und das Erscheinungsbild in diesem Bereich negativ prägen, gegen eine Neubebauung zu ersetzen. Zur Realisierung dieses Vorhabens müssen die bestehenden Baugrenzen geändert und auf die geplante Bebauung zugeschnitten werden. Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.11.2017 vorgestellt und seitens der Ausschussmitglieder befürwortet.

 

 

3.Problemdarstellung

 

Das vorgelegte Vorhaben deckt sich nicht mit den Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 30. Die zukünftigen Festsetzungen der 1. Änderung bezüglich Art und Maß der Bebauung weichen nicht von den Vorgaben des Urplanes ab. Lediglich zur Neupositionierung der Baukörper werden die Baugrenzen und Baulinien entsprechend angepasst werden müssen. Diese Veränderung bedarf einer Überarbeitung des Bebauungsplanes.

 

 

4.Handlungsbedarf

 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen muss die angestrebte Nutzung in planungsrechtlich angepasste Festsetzungen gekleidet werden. Zur zukünftigen baulichen Nutzung des Grundstücks sind die Baugrenzen und Baulinien anzupassen.

 

Das Vorhaben erfüllt die aufgezeigten Voraussetzungen des § 13 a BauGB. Es wird daher empfohlen, für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 das Aufstellungsverfahren gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

 

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Anlagen

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