Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/082
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Busdorf und der Stadt Schleswig als vertragliche Grundlage für die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Schleswig - Süd/Busdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Harms, Uwe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.09.2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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24.09.2018
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Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gem. § 28 Nr. 23 und 24 GO liegt die thematische Zuständigkeit bei der Ratsversammlung.
2.Sachdarstellung
Die Ratsversammlung der Stadt Schleswig und die Gemeindevertretung der Gemeinde Busdorf haben die Absicht in gemeinsamen Zusammenwirken die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein interkommunales Gewerbegebiet beider Gebietskörperschaften (IKG) auf dem Betriebsgelände der Firma Carl Söhrn GmbH & Co. KG zu schaffen.
Auf der Sitzung der Ratsversammlung am 23.04.2018 wurde zu dieser Thematik ein mehrheitlicher Beschluss (VO/2018/029) über die Rahmenbedingungen und das weitere Vorgehen der Stadt Schleswig und der Gemeinde Busdorf zum interkommunalen Gewerbegebiet Schleswig-Busdorf mit folgenden Punkten getroffen:
Punkt 1:
Für das interkommunale Gewerbegebiet Schleswig-Busdorf auf dem Betriebsgelände der Firma Carl Söhrn GmbH & Co. KG mit einer Fläche von ca. 36.000 m² sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein gemeinsames Gewerbegebiet zu schaffen.
Punkt 2:
Ferner wird beschlossen, innerhalb der 36.000 m² insgesamt 1.640 m² Verkaufsfläche als Sondergebiet Einzelhandel für einen Lebensmittelvollsortimenter (ohne Imbiss) zu entwickeln.
Punkt 3:
Die Verwaltung wird beauftragt, dass zwischen der Stadt Schleswig und der Gemeinde Busdorf entsprechende öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen werden.
Der unter Punkt 3 benannte Auftrag an die Verwaltung wurde im Zusammenwirken mit der Gemeinde Busdorf und dem Vorhabenträger vollzogen.
Die unter Punkt 1 und 2 genannten Anforderungen fanden Eingang in das unter Punkt 3 genannte Vertragswerk. Darüber hinaus war es bei der Vertragsgestaltung, die durch das Rechtsanwaltsbüro Weisssleder - Ewer ausgearbeitet wurde, wichtiges Ziel, dass der Vertragsentwurf auf das Ziel einer vertrauensvollen und nachhaltigen Kooperation zum Nutzen aller Seiten ausgerichtet ist und ein angemessener und fairer Ausgleich der Interessen aller Beteiligten gewährleistet ist.
In diesem Zusammenhang sei zusätzlich erwähnt, dass der Ministerpräsident - Staatskanzlei, Abteilung Landesplanung - die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Schleswig-Süd/Busdorf als außerordentlich positiv bewertet. Dieses Vorhaben könnte aus Sicht der Behörde eine Vorbildfunktion für vergleichbare Fallkonstellationen im Land übernehmen.
Der vorliegende Vertragsentwurf enthält alle relevanten Einflussgrößen, die im Entstehungsprozess zum interkommunalen Gewerbegebietes thematisiert wurden wie z. B. die Gebietsausweisungen, Flächengrößen, Sortimentsbegrenzungen, Schließung der Altstandorte, Personalübernahme sowie die steuerrechtlichen Vereinbarungen zwischen den Gebietskörperschaften.
Es wird empfohlen, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Busdorf und der Stadt Schleswig als vertragliche Grundlage für die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Schleswig-Süd / Busdorf zu schließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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77,4 kB
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6
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346,2 kB
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