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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, für das Projekt „hochdrei – Stadtbibliotheken verändern“ eine Antragstellung auf Förderung für die Stadtbücherei Schleswig vorzunehmen und bei einer Förderzusage den Eigenanteil in Höhe von 10 % der Fördersumme bereitzustellen.

 

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Gemäß § 4 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung ist der Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus zuständig.

 

Gemäß §§ 27 u. 28 der Gemeindeordnung S-H entscheidet die Ratsversammlung.

 

 

2.Sachdarstellung

Eine Schnittstelle zwischen Menschen aller gesellschaftlichen Gruppen, zwischen analoger und digitaler Welt. Welcher andere Ort kann das?

 

Die Stadtbücherei als Plattform der Demokratie.

 

Schon heute wird die Stadtbücherei von vielen Menschen unterschiedlicher Herkunft genutzt, nicht nur um Medien zu entleihen, sondern auch um sich in der Bücherei aufzuhalten. Familien kommen zu Vorlese- und Spielnachmittagen, es gibt Zeitungsleser, Hausaufgaben- und andere Treffen sowie Internetnutzung. Schon jetzt hat die Stadtbücherei Schleswig die wichtige Funktion eines "Dritten Ortes" neben Schule/Arbeitsplatz und Zuhause.

 

 

3.Begründung des Beschlussvorschlags

Das Förderprogramm der Kulturstiftung des Bundes will Raum schaffen. Raum für mutige Konzepte und unkonventionelle Ideen, mittels derer Öffentlichen Bibliotheken im Rahmen ihrer kultur- und gesellschaftspolitischen Bedeutung beispielhaft auf die neuen Herausforderungen des Miteinanders vor Ort reagieren. Eine erste Antragsfrist läuft bis 30. November 2018. Bei Nichtberücksichtigung ist ein erneuter oder ergänzender Antrag zum 31. August 2019 möglich.

 

Es ist zu erwarten, dass in der ersten Antragsrunde deutlich weniger Anträge gestellt werden.

Die Stadtbücherei leidet unter einem Modernisierungsstau (Mobilar teilweise ca. 50 Jahre alt). Es müsste ohnehin früher oder später investiert werden. Durch dieses Programm bietet sich eine Möglichkeit, über eine 90% ige Förderquote die Bücherei weiterzuentwickeln, unabhängig vom Standort der Stadtbücherei.

 

Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, die Stadtbücherei als Ort der Kultur und des Kulturschaffens und der Begegnung zu verankern und noch mehr Menschen generationsübergreifend zu erreichen.

 

Dazu sind u. a. folgende Maßnahmen denkbar:

-          eine Neugestaltung der vorhandenen Veranstaltungsräume mit mobiler und flexibler Ausstattung (z. B. Podeste, Regale), um diese vielfältiger für die veränderten Anforderungen nutzen zu können,

-          Beschaffung einer technischen Ausstattung (z. B. I-PADs) um Medienwerkstätten durchzuführen,

-          Beschaffung von Abhörstationen,

-          Veranstaltungen wie z. B. Comic-Workshops, Schreibwerkstätten, Poetry Slams, Lese- und Hörclubs in der Bücherei),

-          Neugestaltung des Vorleseraums, um Geschichten umzusetzen, bzw. auf verschiedene Arten darzustellen.

 

 

4.Finanzierung

Eine Fördersumme bis zu 200.000 Euro für den Zeitraum 2019 – 2021 ist möglich. Von der bewilligten Fördersumme wären 10 % der Summe im Haushalt bereitzustellen, d. h. max. 20.000 Euro städtischer Eigenanteil. Es besteht die Möglichkeit, Drittmittel einzuwerben.

 

 

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Anlagen

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