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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Stadt Schleswig beteiligt sich an dem Jahrestag der Weltkulturverleihung 2019 und erklärt sich bereit, bei Bedarf die Veranstalterrolle der Abendveranstaltung zu übernehmen.
 

2. Sofern zukünftig weitere regionale Aktivitäten im Zusammenhang mit dem UNESCO-Weltkulturerbe durch die am Danewerk beteiligten Gemeinden gemeinsam getragen werden, erklärt sich die Stadt Schleswig grundsätzlich bereit, sich hieran im Umfang von 30 % (Richtwert) zu beteiligen.
 

3. Die Stadt Schleswig intensiviert ihre Mitgliedschaft in dem Verein Danewerk/Haithabu e. V. und strebt eine aktive Mitarbeit im Vorstand als reguläres Vorstandsmitglied an.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus ist zuständig gemäß § 12 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig in Verbindung mit § 4 Ziffer 7 der Zuständigkeitsordnung „Wahrnehmung für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Touristik“.

 

2.Sachdarstellung

Seit Juli 2018 sind der Wikingerzeitliche Seehandelsplatz Haithabu und das Grenzbauwerk Danewerk als UNESCO-Weltkulturerbe eingetragen. Im Jahr 2019 planen die Gemeinden des Danewerks, die UNESCO-Weltkulturerbeverleihung durch gemeinsame Aktivitäten zu feiern. Die diesbezüglichen Planungen werden voraussichtlich im Januar 2019 beendet sein. Die Vermarktung dieser Veranstaltung wird von der Ostseefjord-Schlei GmbH im Auftrag des Archäologischen Landesamtes sowie der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf vorgenommen.

 

Geplant ist, den Jahrestag idealerweise mit der offiziellen UNESCO-Weltkulturerbeverleihung zeitlich zu kombinieren. Geplant ist, durch die im Danewerk beteiligten Gemeinden eine Vielzahl an Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Danewerk stattfinden zu lassen. Im Bereich der Stadt Schleswig könnte das Schleswiger Stadtmuseum im Zusammenhang mit der Stadtgeschichtlichen Schausammlung im Palais u. a. museumspädagogische Angebote durchführen. Zwischen den verschiedenen Veranstaltungsangeboten in der Region soll es einen Shuttledienst sowie an allen Danewerk-Schauplätzen einheitlichen Auftritt mit Banner und Flyer geben.

 

Am Abend soll final eine große Musikveranstaltung in der Stadt Schleswig auf der Schlossinsel stattfinden. Als Veranstaltungsort hat sich die Stiftung Schloss Gottorf im Innenhof bzw. auf der Schlossinsel angeboten. Das Programm ist derzeit noch nicht final geklärt. Wer die Veranstalterrolle der Abendveranstaltung übernehmen wird, ist derzeit noch in der Klärung.

 

Darüber hinaus werden sich in der weiteren Zukunft weitere regionale Aktivitäten entwickeln und notwendig werden (wie z. B. die Mitgliedschaft UNESCO-Weltkulturerbestätten e. V.). Die diesbezügliche regionale Abstimmung wird im Vorstand des Vereins Danewerk/Haithabu e. V. erfolgen.

 

3.Stellungnahme der Verwaltung

Die Ratsversammlung hat mit Bereitstellung von 10.000 EURO im Haushalt 2019 anlässlich des UNESCO-Weltkulturerbejubiläums 2019 bereits zum Ausdruck gebracht, sich an regionalen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Weltkulturerbe zu beteiligen.

 

Nach den bisherigen Planungen der Ostseefjord-Schlei GmbH und der Danewerk-Gemeinden könnte es entgegen der derzeitigen Beschlusslage der Selbstverwaltungsgremien unter Umständen erforderlich werden, dass die Stadt Schleswig die Veranstalterrolle für die abendlichen Veranstaltungen übernimmt. Der Abschluss einer separaten Veranstalter-Haftpflichtversicherung bedarf es hierfür nicht. Per Sonderrundschreiben vom Februar 2017 hat der Kommunale Schadensausgleich Schleswig-Holstein klargestellt, dass gemäß den Verrechnungsgrundsätzen für Haftpflichtschäden Mitgliedern des KSA auch die Veranstalterhaftpflicht in den Versicherungsschutz miteinbezogen ist. Einer expliziten Anmeldung einer Veranstaltung der Stadt Schleswig beim KSA bedarf es nicht.

 

Über die Durchführung der vorgenannten Veranstaltung hinaus werden in dieser UNESCO Weltkulturerberegion weitere Maßnahmen zukünftig notwendig werden.

 

Die Mitgliedschaft im UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V. wird verwaltungsseitig ausdrücklich als sinnvoll und notwendig erachtet. Der jährliche Betrag beläuft sich auf 550 EURO Mitgliedsbeitrag zzgl. eines jährlichen Werbekostenbeitrag von 2.750 EURO zzgl. Mehrwertsteuer. Darüber hinaus wurde auch ein einmaliger Aufnahmebeitrag von 5.000 EURO brutto fällig. In welcher Weise die gesamte Region in diesen UNESCO-Welterbestättenvereinsbeitrag aufbringt, ist derzeit noch unklar. Hierfür als auch für andere regionale Aktivitäten erscheint es sinnvoll zu sein, frühzeitig eine Beteiligungsquote zu ermitteln.

 

Nach Auffassung der Verwaltung erscheint es sachgerecht zu sein, hierfür sowohl die Einwohnerzahl der Danewerk-Gemeinden als auch die flächenbezogenen Anteile am Danewerk hierfür zugrunde zu legen. Danach beliefe sich die prozentuelle Beteiligungsquote der Wikingerstadt Schleswig auf 31,97 %. Hierbei unberücksichtigt ist noch eine finanzielle Beteiligung der öffentlichen Eigentümer des Weltkulturerbes Haithabu und Danewerk mit dem Land Schleswig-Holstein über landeseigene Stiftungen, dem Kreis Schleswig-Flensburg sowie dem SSF, die gemäß Managementplan 66 % der Welterbefläche im Eigentum haben. Deren Beteiligung wäre noch gesondert zu verhandeln.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Stadt Schleswig sich aktiver bei den regionalen Planungen und Aktivitäten im Zusammenhang mit dem UNESCO-Weltkulturerbe einbringen. Der Verein Danewerk/Haithabu e. V. sollte daher um entsprechende Aufnahme in den Vorstand gebeten werden.

 

4.Finanzielle Auswirkungen

Die aktive Mitarbeit im Vereinsvorstand ist mit einem höheren Personaleinsatz, jedoch noch ohne finanziellen Mehraufwand verbunden. Für regionale Aktivitäten sind im Haushalt 2019 bereits Mittel bereitgestellt worden. Weitere Aktivitäten werden bei zukünftigen Haushaltsberatungen Berücksichtigung finden.

 

 

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Anlagen

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