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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/181

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, in Schleswig für Migrant*innen eine Maßnahme für Teilhabe und Zusammenhalt in Form eines Forums einzurichten.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Gemäß § 8 Abs. 1 e der Hauptsatzung ist der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss zuständig.

 

2.Sachdarstellung

Das Land Schleswig-Holstein hat mit der „Richtlinie zur Förderung von Integration, Teilhabe und Zusammenhalt auf regionaler und lokaler Ebene“ mit einer Geltungsdauer vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 eine Möglichkeit geschaffen, lokale Maßnahmen für Teilhabe und Zusammenhalt finanziell zu unterstützen.

 

In der Sitzung des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses am 15. November 2018 wurden von Frau Toska Jakob als Referentin des Landesverbandes der AWO von der Servicestelle für Partizipationsgremien in Schleswig-Holstein mögliche Partizipationsformen auf kommunaler Ebene vorgestellt. Hierbei wurde deutlich, dass die Einrichtung eines Beirats nach der Gemeindeordnung als Teilhabeform für Schleswig möglicherweise als Folge aus der Einrichtung eines Forums in Betracht kommen kann. Die Migrant*innen könnten wegen der sehr engen Strukturen anfangs mit der Gründung eines Beirats überfordert sein.

 

Auf Seiten der Selbstverwaltung herrschte Einigkeit, eine Teilhabeform in Schleswig zunächst eher offen zu gestalten, um hier auch einen möglichst großen Personenkreis für eine Teilnahme gewinnen zu können.

 

Im Rahmen des Runden Tisches „Willkommens- und Integrationskultur“ am 17. Dezember 2018 wurden den Teilnehmern ebenfalls die Unterschiede der Teilhabeformen Forum und Beirat deutlich gemacht. Auch hier wurde einvernehmlich die Einrichtung eines Forums favorisiert.

 

Die personelle Begleitung erfolgt durch den Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten.

 

3.Finanzierung

Im nächsten Schritt wird nun die Verwaltung eine Projektförderung beim Land Schleswig-Holstein für die Einrichtung eines Forums als Maßnahme für Teilhabe und Zusammenhalt (MaTZ) beantragen. Im Falle einer positiven Entscheidung ist nach den Förderrichtlinien des Landes von einer Förderung der Maßnahme von max. 90 % auszugehen. Die Kosten für die Maßnahme müssen mindestens 15.000,00 € betragen. Die Differenz kann aus dem Integrationsfestbetrag 2019 finanziert werden.

 

 

 

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Anlagen

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