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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/186

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Es wird beschlossen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund als dauerhafte Aufgabe innerhalb der Stadt Schleswig einzuführen.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss ist gem. § 8 Abs. 1 e) der Hauptsatzung zuständig. Die Ratsversammlung ist gem. § 28 Nr. 3 der Gemeindeordnung zuständig.

 

2.Sachdarstellung

Die Ratsversammlung hat einstimmig in 2015 und 2017 die Konzepte „Willkommenskultur für Asylbewerber/Innen und Flüchtlingen in Schleswig“ und „Integration von Flüchtlingen in Schleswig“ beschlossen und hiermit eine erfolgreiche Grundlage für das weitere Handeln der Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt geschaffen.

 

In Schleswig wurden in den letzten 5 Jahren insgesamt 701 Personen, und damit überproportional mehr Personen als nach Quote erforderlich, untergebracht. Durch ihre Rolle als Kreisstadt mit allen vorhandenen Institutionen und Schulen ist die Anzahl der Zuzüge von Migrant*innen aus dem Umland nach Schleswig in den letzten Jahren um ein Vielfaches gestiegen. Inzwischen leben in Schleswig rund 11 % Menschen (2.800 Personen) mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, dazu kommt noch eine nicht zählbare Anzahl von Personen mit Migrationshintergrund, die inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Verantwortung für eine erfolgreiche Integration der Zugewiesenen, der Zuziehenden bzw. Zugezogenen, aber auch der bereits seit vielen Jahren hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund liegt bei der Stadt Schleswig.

 

Damit ein umfangreiches, alltagsbezogenes, sprachliches und kulturelles Verständnis für ein Leben in Schleswig erlangt werden kann, bedarf es eines festen und verlässlichen Ansprechpartners innerhalb der Stadtverwaltung. Hierfür ist die Einrichtung einer Vollzeitstelle notwendig. Seit 2015 ist im Stellenplan eine Stelle für die Flüchtlingsaufnahme im FD Ordnung und Bürgerangelegenheiten eingerichtet. Diese Stelle wurde bislang befristet zur Verfügung gestellt und sollte nun dauerhalt eingerichtet werden, um die Aufgaben und Handlungsfelder der Integration von Migrant*innen verlässlich und dauerhaft erfüllen zu können.

 

3.Problemdarstellung

Die bisher beschlossenen Konzepte basieren bislang auf einer zeitlichen Befristung und schaffen insofern keinen Rahmen für eine dauerhafte und verstetigende Integrationsarbeit. Integration ist jedoch kein starrer Vorgang, sondern ein langfristiger und dauerhafter Prozess, der ständigen Wandlungen und immer wieder neuen Anforderungen ausgesetzt ist.

 

4.Handlungsbedarf

Im Rahmen der Integrationsarbeit gilt es folgende Handlungsfelder dauerhaft  und verlässlich abzudecken:

 

-  Erstellung und Weiterentwicklung eines zukunftsorientierten Integrationskonzepts für Schleswig

-  Gründung, Unterstützung und Begleitung eines noch zu beschließenden Forums für Teilhabemöglichkeiten für Migrant*innen in Schleswig (VO/2018/181)

-  Begleitung und Unterstützung des Ehrenamts (Flüchtlingshilfe Schleswig-Haddeby, Vereine u.a.)

-  Netzwerkarbeit mit dem Kreis SL-FL (Integrationsstellen, Sozialzentren, Ausländerbehörde etc.), dem Innenministerium SH , der AWO und weiteren Trägern

-  Interkulturelle Arbeit innerhalb der Stadtverwaltung Schleswig

-  Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Runden Tisches „Integration und Vielfalt“

-  Initiierung, Durchführung und Begleitung von Projektarbeiten (Dialog der Religionen, Mieterführerschein, Landgewinn, Kita-Lotsen, sexualpädagogisches Konzept an Schleswiger Schulen, etc.)

-  Teilnahme an den Sitzungen der Task-Force IAF des Kreises SL-FL und anderen regionalen und überregionalen Arbeitsgruppen

Die vielfältigen Aufgaben im Rahmen der Integrationsarbeit machen das Vorhalten von qualifiziertem Fachpersonal bei der Stadtverwaltung erforderlich.

 

5.Finanzierung

Es entstehen Personalkosten in Höhe von ca. 52.000 € jährlich. Für 2019 sind hierfür keine weiteren Haushaltsmittel erforderlich, weil der Personalaufwand bereits im genehmigten Haushalt  2019 (Budget 10) enthalten ist. Derzeit werden Einnahmen aus der Integrations- und Aufnahmepauschale des Landes zur Deckung der Personalkosten verwendet. Diese Mittel sind bis Ende 2019 fest zugesagt. Weitere Mittel über diesen Zeitpunkt hinaus wurden in Aussicht gestellt, stehen aber in der Höhe noch nicht fest. 

 

6.Lösungsmöglichkeiten

Durch den Beschluss zur dauerhaften Integrationsarbeit in der Stadt Schleswig werden für die hier lebenden, aufzunehmenden und auch weiterhin zuziehenden Migrant*innen verlässliche Voraussetzungen geschaffen

 

 

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