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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, für den Neubau „Hospiz im Garten“ an die „Hospiz- und Palliativ- G. und R. Meier Stiftung“ einen städtischen Zuschuss in Höhe von 0,50 € je Einwohner zu gewähren. Auf Grundlage der letzten EW-Zahl des Statistischen Landesamtes Nord (Meldung vom 18.11.2018) mit 25.118 ergibt dies ein Zuschussbetrag in Höhe von 12.559,00 €.

 

Die erforderliche Mittel werden im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2019 bereitgestellt.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss ist gemäß § 5 Ziffer 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) zuständig für Entscheidungen über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.

 

Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltssatzung ist eine der Ratsversammlung gemäß § 28 Ziff. 2 GO vorbehaltene Entscheidung.

 

2.Sachdarstellung

Wie bereits bekannt ist, plant die „Hospiz- und Palliativ- G. und R. Meier Stiftung“ den Neubau eines Hospizes auf einem derzeit unbebauten Grundstück im Bereich hinter der Bebauung an der Moltkestraße und der Gartenstraße, nördlich der Schubystraße.

 

Auf die erfolgten Erörterungen und Beschlussfassungen sowohl im Bau- und Umweltausschuss als auch in der Ratsversammlung sowie die diesbezüglichen Drucksachen wird verwiesen.

 

In einer Besprechung der Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltung am 08.01.2019 hat man sich nunmehr geeinigt, dass die Stadt sich mit einem einmaligen Zuschuss an das Hospiz in Schleswig mit einem Betrag von 0,50 € je Einwohner beteiligen wird.

 

Auf Grundlage der letzten EW-Zahl des Statistischen Landesamtes Nord (Meldung vom 18.11.2018) mit 25.118 ergibt dies ein Zuschussbetrag in Höhe von 12.559,00 €.

 

Da diese Mittel im Haushalt 2019 nicht enthalten sind, bedarf es über die Entscheidung der Bezuschussung durch den Schul-, Jugend- und Sozialausschuss hinaus noch der Verpflichtung über die entsprechende Mittelbereitstellung im Nachtragshaushalt durch die Ratsversammlung.

 

Ein entsprechender Förderantrag durch den Projektträger liegt der Stadt Schleswig zwar noch nicht vor, jedoch wurde signalisiert, dass die umliegenden Ämter Arensharde, Haddeby und Südangeln grundsätzlich ebenfalls zu einer Bezuschussung im Umfang von 0,50 € je Einwohner bereit sind. Die Gremienbeschlüsse stehen jedoch noch aus.

 

Insofern ist festzustellen, dass die gesamte Region das Hospiz in Schleswig unterstützt.

 

 

9.Finanzierung

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 12.600,00 € werden im Budget 25 „Jugend und Soziales“ im Produkt 331010 „Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege“ im Finanzhaushalt des 1. Nachtragshaushalt 2019 zur Verfügung gestellt.

 

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