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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zwecks Realisierung des Architektenwettbewerbs wird beschlossen:
 

1.      Die Stadt Schleswig erhöht ihren Eigenanteil um 500 T€ auf 5,5 Mio. €.
 

2.      Der Architektenwettbewerb Stufe 2 und 3 wird durchgeführt.
 

3.      Die Stadt Schleswig bzw. eine von ihr gegründete Betreiberform erwirbt das Grundstück und Gebäude von der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH zu den nachgewiesenen Kosten einschließlich der anfallenden Notarkosten und Grunderwerbssteuer.
 

4.      Für die Durchführung des Theater-Neubaus sowie der Umbaumaßnahmen durch den Fachbereich Bau ist die zu diesem Zweck im Stellenplan für 2019 unter lfd. Nr. 188 vorgesehene Planstelle einer/eines Bauingenieurin/Bauingenieurs bzw. Architekten/in zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Die entsprechend erforderlichen Personalaufwendungen werden im HH-Nachtrag bereitgesetellt.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit
Zuständigkeit der Ratsversammlung gem. § 27 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein i. V. m. § 4 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung.

 

2.Sachdarstellung

Für die Realisierung einer neuen Theaterspielstätte in Schleswig hat im Auftrag der Stadt Schleswig die Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH das ehemalige Mannschaftsheim Auf der Freiheit nebst weiterer Grundstücke erworben. Daneben wurde in Abstimmung mit der Stadt Schleswig das Varietétheater Heimat erworben.
 

In den letzten Monaten wurde gemeinsam um die Finanzierung des Theaterneubaus erfolgreich gerungen. Vorausgegangen war die Beauftragung eines Projektsteuerers, der die seinerzeitige Kostenschätzung überarbeitet und aktualisiert hat. Diese stellt sich nun wie folgt dar:

 

Die Kostenschätzung des Architekturbüro Paustian aus 2016 lag bei rund 9,5 Mio. Euro für einen Anbau eines Theatersaals mit Foyer und erforderliche Maßnahmen im Bestandsgebäude. Nach Abstimmung des Raumbuches und aufgelaufenen Kostensteigerungen liegt die aktuelle Kostenschätzung zum Anbau des Theatersaals bei 12 Mio. Euro. Die letzte Kostenschätzung vom Projektsteuerer Drees + Sommer, Kiel vom 11. Juni 2018 stellt sich wie folgt dar:

 

 

Kosten-schätzung

2019

Zusätzlicher Aufwand für

Orchestergraben

Zusätzlicher Aufwand für Anforderungen LTSH

Summe

KGR 300 Bauwerk

3.817.520 €

177.408 €

 

 

KGR 400 Technische Anlagen

1.330.466 €

80.581 €

1.127.928 €

 

KGR 500 Außenanlagen (nur Zuwegung)

33.600 €

 

 

 

KGR 600 Ausstattungen

163.452 €

12.084 €

 

 

KGR 700 Nebenkosten

1.860.073 €

93.985 €

392.519 €

 

Unvorhergesehenes + Kostensteigerung

1.009.889 €

18.203 €

76.022 €

 

Summe brutto gerundet

8.215.000 €

385.000 €

1.600.000 €

10.200.000 €

 

Umbau Bestand

 

1.800.000 €

 

 

 

1.800.000 €

Gesamt gerundet

10.015.000 €

385.000 €

1.600.000 €

12.000.000 €

 

Die Kostenschätzung unterliegt einer weiteren Kostenentwicklung und der guten Auftragslage die im Markt besteht. Es sind Bruttobeträge einschl. Mehrwertsteuer ausgewiesen.

 

Die Kosten für Parkplatz und Straßenanbindung sind nicht in der Aufstellung enthalten. Da diese öffentlich gewidmet werden, werden diese Kosten von der Stadt Schleswig über die Erschließung des gesamten Areals gesondert finanziert. Ebenfalls sind weitere Sanierungskosten im Bestandsgebäude nicht eingeplant und müssen in den nächsten Jahren aufgewendet werden.


Der Anbau beinhaltet einen Theatersaal mit 400 Sitzplätzen, Haupt-, Vor- und Hinterbühne, Orchestergraben und Foyer.

Um einen Spielbetrieb zu ermöglichen, müssen im Bestandsgebäude erhebliche Umbaumaßnahmen vorgenommen werden. Hierzu ist vorgesehen vorhandene Räume in der Heimat umzugestalten und herzurichten. Dazu zählen unter anderem:

 

-       Herstellung der Verbindung der vorhanden Gaststätte Muttis zum Foyer

-       Herstellung diverser Büros

-       Herstellung Stuhl-, Tisch- und Putzmittellagerräume, Läger für Podeste & Tribünen sowie weiterer kleinerer Lagerräume

-       Herstellung Personalaufenthaltsraum und -toiletten

-       Herstellung von 4 Solisten- und 6 Gruppengarderoben sowie 1 Solistenmaske

-       Erneuerung und Erweiterung der Haustechnik (TGA)

-       Herstellung und Umgestaltung der vorhandenen Besuchertoiletten

-       Herstellung von Sanitärräumen für Künstler

-       Herstellung Aufenthaltsräume und Catering

-       Erste-Hilfe-Räume für Besucher und Personal

 

Diese Kosten sind in der Kostenschätzung von Drees + Sommer enthalten. Es handelt sich nicht um Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz.

 

Die bisherige Beschlusslage zur Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Stadt Schleswig5,0 Mio. €

Landesregierung2,5 Mio. €

Kommunale Finanzierung aus FAG Mitteln     2,0 Mio. €

Gesamt9,5 Mio. €

 

Die Landesregierung hat sich aufgrund der dargestellten Kostensituation bereit erklärt, weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat der Kreis Schleswig-Flensburg in seiner Sitzung am 23. Januar 2019 eine Mitfinanzierung beschlossen!

 

Weiterer Zuschuss des Landes1,0 Mio. €

Zuschuss Kreis Schleswig-Flensburg          1,0 Mio. €

Zwischensumme11,5 Mio. €

 

Die Verwaltung empfiehlt, dass die Stadt Schleswig ebenfalls ihren Investitionsbeitrag von 5,0 Mio. € um 500 T€ auf 5,5 Mio. € anhebt. Damit könnte der Architektenwettbewerb fortgesetzt werden.

Mit dem Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2017 wurde festgelegt, dass für den zukünftigen Bau des Kulturhauses „Auf der Freiheit“ ein Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem nichtoffenem Planungswettbewerb durchgeführt werden soll. Am 28. Mai 2018 wurde die Wettbewerbsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union  veröffentlicht.
 

Es haben sich 26 Planungsbüros im Präqualifikationsverfahren (Stufe 1) beworben. Der Projektsteuerer Drees + Sommer hat nach vorher festgelegten Auswahlkriterien 12 erfahrene und 3 „junge“ Planer (anonyme Bearbeitungsphase) zum weiteren Wettbewerbsverfahren zugelassen.
 

Aufgrund der festgestellten Finanzierungslücke wurden die weiteren Wettbewerbsstufen bis auf weiteres gestoppt. Sobald die Finanzierung sichergestellt ist, kann das Verfahren fortgeführt werden. Der zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar:
 

Stufe 2 – Durchführung Wettbewerb

Die ausgewählten Bewerber aus Stufe 1 werden zum Planungswettbewerb eingeladen. Die Auslobungsunterlagen werden nach Abstimmung und Freigabe des Auslobers an die Teilnehmer versendet. Zum Abschluss der Stufe 2 erfolgt die Jurysitzung und die Prämierung der drei ersten Preisträger.

 

Schritte und Zeitplan der Stufe 2:

 

-            Erstellen/Abstimmen der Auslobungsunterlagenca. 2 – 3 Monate

-            Preisrichtervorbesprechung (Jury)

-            Versand der Auslobung nach Freigabe des Auftragsgebers

-            Bearbeitungszeitraum der Architektenca. 10 Wochen

-            Rückfragenkolloquium

-            Abgabe der Pläne / Modelle der Architekten ca. 1 Woche

-            Vorprüfung der Wettbewerbs-Beiträge durch ca. 4 Wochen
Drees & Sommer und Sachverständige

-            Preisgerichtssitzung1 Tag

-            Ausstellung Wettbewerb-Ergebnissemax. 30 Tage nach
Wettbewerbsende

 

Stufe 3 – Bieterpräsentation und Verhandlung

Die ersten drei Preisgewinner werden zu einem Verhandlungsverfahren eingeladen. Nach den Zuschlagskriterien (Wettbewerb 50 %, Bieterpräsentation 30 %, Honorar gemäß HOAI 20 %) bewertet das Vergabegremium die Bieter. Im Falle der Projektrealisierung ist vergaberechtlich der Erstplatzierte zu beauftragen.

 

Schritte und Zeitplan der Stufe 3:

 

-            Versand der Angebotsaufforderungca. 2 Wochen nach Stufe 2

-            Abgabe der indikativen Angeboteca. 4 Wochen

-            Bietergespräch1 Tag

-            Versand der Angebotsaufforderung zum finalen Angebotca. 1 Woche nach               Bietergespräch

-            Abgabe der finalen Angeboteca. 1 Woche

-            Erstellen Vergabevorschlagca. 1 Woche

-            Zuschlagserteilung Auftragsgebers gemäß Vorgaben Stadt

-            Vertragsabschluss Auftragsgebers mit Architektennach Abschluss,               ca. Herbst 2019

 

Die Neubau- und Umbaumaßnahmen werden vom Fachbereich Bau realisiert. Die Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH wird das Bauprojekt an die Stadtverwaltung übertragen.

Da die Stadt Schleswig Zuschussempfänger ist und der Betrieb langfristig unter Führung der Stadt Schleswig geplant ist, sollte in 2019 das Eigentum an den Grundstücken und des Gebäudes Auf der Freiheit von den Kommunalbetrieben auf die Stadt Schleswig bzw. auf eine von ihr gegründete Betreiberform übertragen werden.
 

Die Stadt Schleswig bzw. eine von ihr gegründete Betreiberform hat aus gesellschafts- und steuerrechtlichen Gründen die Liegenschaft von den Kommunalbetrieben zu erwerben. Die bisher von den Kommunalbetrieben verauslagten Kosten stellen sich wie folgt dar:


Kostenaufstellung für den Erwerb der Liegenschaft

(ohne Grunderwerbssteuer und Notarkosten beim Erwerb durch die Stadt)

 

 

Netto EUR

MwSt. EUR

Brutto EUR

 

 

 

 

Grundstück und ehemaliges
Mannschaftsheim

1.084.917

 

1.084.917

 

 

 

 

Planungskosten für Entwicklung zum

257.528

48.930

306.458

multifunktionalen Veranstaltungsort

 

 

 

 

 

 

 

Konzept Heimat

150.000

28.500

178.500

 

 

 

 

Inventar Heimat

25.000

4.750

29.750

 

 

 

 

Anschaffung Inventar 2018

5.000

950

5.950

 

 

 

 

Betriebskosten 2016 bis 2018

407.050

77.340

484.390

 

 

 

 

 

1.929.495

160.470

2.089.965

 

Die dabei fällige Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem tatsächlichen Grundstückswert. Nach einem erfolgten An-/Neubau des Theaters wird der Grundstückswert um diesen Betrag steigen. Daher soll der Erwerb durch die Stadt Schleswig bereits jetzt erfolgen.
 

Damit der Fachbereich Bau die Neubau- und Umbaumaßnahmen auch personell realisieren kann, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt entsprechendes Personal im Rahmen eines Arbeits- bzw. Werkvertrages einzustellen. Die entsprechende Planstelle für eine/n Bauingenieur/in bzw. Architekten/in steht unter lfd. Nr. 188 im Stellenplan für 2019 zur Verfügung. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Personalaufwendungen sind aufgrund der bisherigen zeitlichen Unbestimmtheit in dieser Angelegenheit zunächst nicht in den Haushalt 2019 aufgenommen worden und sind im Rahmen eines HH-Nachtrages bereitzustellen.

 

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