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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, den Entwurf für den Ausbau des Ulmenwegs in der vorliegenden Fassung umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
 

1.Zuständigkeit
 

Gemäß § 2 Nr. 4 der Zuständigkeitsordnung ist der Bau- und Umweltausschuss zuständig für die Entscheidung über Entwürfe, Bauprogramme und Nutzungen für nicht nur unbedeutende städtische Bauvorhaben und deren nicht nur unwesentliche bauliche Veränderungen, soweit das Vorhaben nicht zum Aufgabengebiet eines anderen Ausschusses gehört.

 

2.Sachdarstellung

 

Die bestehenden Entwässerungskanäle aus Steinzeug (SW) und Betonrohren (SW und RW) sind Anfang der 60iger Jahre verlegt worden (RW DN 200, SW DN 200). Eine Erneuerung ist überwiegend aus hydraulischen Gründen erforderlich, der bauliche Zustand ist sanierungsbedürftig.


Der bauliche Zustand der Straße Ulmenweg ist sehr schlecht. Ziel der Maßnahme ist die komplette Erneuerung des RW- und SW-Kanals sowie der Straßenentwässerung im gesamten Ulmenweg zwischen der Straße Am Brautsee und Seekamp auf ca. 250 m Länge.


Die Herstellung des RW-Kanals erfolgt in DN 600 (Stahlbeton), des SW-Kanals in DN 300 (PP) und die Straßenentwässerung in PP SN16 DN 150 bis zum RW Hauptkanal.

 

Da auch der Straßenaufbau erneuert werden muss, ist vorgesehen, die Straße und die vorhandenen Parkplatzflächen im Vollausbau zu erneuern. Der gesamte Straßenaufbau erfolgt analog zum Ausbau der Straße Seekamp. Vorgesehen ist eine Fahrbahnbreite von 4,50 m sowie eine Gehwegbreite von 1,50 m. Abweichungen sind im Stellplatzbereich vorgesehen.

 

Ausbaumerkmale:
 

Lage:
Der auszubauende Abschnitt des Ulmenweges liegt im Stadtteil St. Jürgen und verbindet die Straße Seekamp mit der Straße Am Brautsee. Der Ulmenweg ist als Wohnstraße klassifiziert.

 

Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 220 m.
 

Entwässerung:
Zur Entwässerung erhalten alle befestigten Pflasterflächen ein Quergefälle von 2,50 %. Das Regenwasser wird in einer zweireihigen Rinne gesammelt und in Straßeneinläufe abgeleitet, die mit dem Regenwasserkanal über eine Leitung DU 150 mm verbunden sind.

 

Straßenbau:
Die Breite zwischen den Grundstücksgrenzen beträgt ca. 6,30 m. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,50 m. Die Straße hat auf der Ostseite einen ca. 1,50 m breiten Gehweg. Am südlichen Ende sind Parkplatzflächen in Senkrechtaufstellung vorhanden.

Die geplanten Verkehrsflächen werden in Pflasterbauweise hergestellt. Die Parkplätze am südlichen Ende des Ulmenweges werden wieder hergestellt. Insgesamt sind nach Ausbau der Straße 17 Parkplätze vorhanden.

 

Straßenquerschnitt:
Der Querschnitt gliedert sich von Ost nach West wie folgt:  
 

Gehweg: 1,50 m Pflasterbauweise (Farbe: grau)

Fahrbahn: 4,50 m Pflasterbauweise (Farbe: braun)

Randstreifen: 0,30 m (teilweise gepflastert)

Stellplätze:                  5,00 x 2,50 m Pflasterbauweise (Farbe: anthrazit)

 

Die Fahrbahn wird mit einem einseitigen Gefälle sowie Pflasterrinne ausgeführt.

 

Der Aufbau der Verkehrsflächen wurde entsprechend der Nutzung und der Verkehrsbelastung nach den Richtlinien für die Standardisierung der Oberbaus, Ausgabe 2012, festgelegt.

 

Straßenbeleuchtung
Für die geplanten Straßen sind Aufsatzmasten mit Aufsatzleuchten vorgesehen. Die Beleuchtung wird an die vorhandene Straßenbeleuchtung angeschlossen.

 

Kosten und Bauzeit
Die Stadt Schleswig trägt die Kosten zu 50 % für den Regenwasserkanal und für die Straßenentwässerung und den Straßenausbau zu 100 % Die Gesamtkosten die Stadt Schleswig wurden gem. Kostenschätzung vom 16.07.2018 mit rd. 530.000 € ermittelt. Davon sind 29.000 € bereits in 2018 verausgabt worden.

 

Mit dem Bau soll im Frühjahr 2019 begonnen werden. Die Baumaßnahme soll im Juni 2020 fertiggestellt sein.

 

3.Finanzierung

 

Für die Planung und den Bau des Ulmenweges stehen im Haushalt 2019 beim Produktsachkonto 538020.1991048 für den RW-Kanal 206.000 € und beim Produktsachkonto 541010.0900081 für den Straßenbau 295.000 € zur Verfügung.

 

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Anlagen

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