Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/041
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Umsetzung der vorgestellten Entwurfsplanung "Ausbau Chemnitzstraße 1. BA zwischen Bellmannstraße und Fehrsstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Wirtschaftsförderung, Bauverwaltung und Liegenschaften
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich III Bau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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12.03.2019
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Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 4 der Zuständigkeitsordnung ist der Bau- und Umweltausschuss zuständig für die Entscheidung über Entwürfe, Bauprogramme und Nutzungen für nicht nur unbedeutende städtische Bauvorhaben und deren nicht nur unwesentliche bauliche Veränderungen, soweit das Vorhaben nicht zum Aufgabengebiet eines anderen Ausschusses gehört.
2.Sachdarstellung
In der Chemnitzstraße ist derzeit ein Mischwasserkanal der Dimension DN 200 vorhanden. Aufgrund des sehr schlechten baulichen Zustandes, der Umstellung von Misch- auf Trennsystem und des hohen Alters der vorhandenen Entwässerungsleitung (Baujahr ca. 1930) wird zunächst im Bereich zwischen der Bellmannstraße und der Fehrsstraße der Neubau einer Schmutz- und Regenwasserkanalisation einschließlich neuer Hausanschlüsse in der Chemnitzstraße erforderlich.
Der SW-Kanal wird in DN 200 (PP SN 16), der RW-Kanal in DN 400 (Beton) sowie die Straßenentwässerung in DN 150 (PP) auf einer Länge von ca. 210 m vollständig neu hergestellt.
Durch die geplanten Arbeiten wird ein Großteil der vorhandenen asphaltierten Fahrbahn aufgenommen und wäre wieder herzustellen.
Die bestehenden Straßenkörper der Fahrbahn und des Gehwegs rühren aus den 1960er bis 1970er Jahren und weisen bereits erhebliche Schadstellen auf. Die Oberfläche befindet sich in einem desolaten Zustand. Sie weist Verformungen auf, die auf eine mangelnde Tragfähigkeit des Unterbaus hindeutet. Die grobe und unebene Oberflächenstruktur beeinträchtigt sowohl die Verkehrsnutzung als auch die Oberflächenentwässerung erheblich. Da der gesamte Fahrbahnaufbau nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht, ist hier ein Vollausbau erforderlich.
Die ehemalige Fahrbahnbreite von 5,00 m wird auf eine Breite von 3,50 m verringert. In den somit gewonnenen Seitenbereichen werden Stellplätze und zusätzliche Baumpflanzungen eingerichtet.
Ausbaumerkmale:
Lage:
Der auszubauende Abschnitt der Chemnitzstraße verbindet die Bellmannstraße mit der Fehrsstraße. Die Straße ist als Einbahnstraße nur von der Bellmannstraße in Richtung Fehrsstraße befahrbar. Die Chemnitzstraße ist als Wohnstraße klassifiziert.
Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 220 m.
Entwässerung:
Zur Entwässerung erhalten alle befestigten Pflasterflächen ein Quergefälle von 3,00 %. Das Regenwasser wird in einer zweireihigen Rinne gesammelt und in Straßeneinläufe abgeleitet, die mit dem Regenwasserkanal über eine Leitung DU 150 mm verbunden sind.
Straßenbau:
Die Breite zwischen den Grundstücksgrenzen beträgt 9,50 m. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,0 m. Die Straße hat beidseitig einen ca. 1,50 m breiten Gehweg, der durch einen ca. 0,50 m breiten Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt ist. In dem Grünstreifen stehen beidseitig Birken. Der Baumbestand weist große Lücken auf, da in der Vergangenheit bereits Bäume gefällt werden mussten. Im Zuge des Straßenausbaus sind die verbliebenen 8 Bäume ebenfalls abgängig.
Die geplanten Verkehrsflächen werden in Pflasterbauweise hergestellt. Die Straße wird beidseitig wieder mit Bäumen bepflanzt. Auf der Westseite stehen die Bäume in Bauminseln, die im Parkstreifen angeordnet werden. Auf der Ostseite ist ein Grünstreifen vorgesehen, der mit Bäumen und Bodendeckern bepflanzt wird. Die Anordnung der Bäume erfolgt wechselseitig versetzt.
Die Chemnitzstraße erhält am Übergang zur Fehrsstraße eine Wendemöglichkeit für Pkw, da auf Grund der Einbahnstraßenregelung in der Chemnitzstraße, Fahrzeuge die aus Richtung Fehrsstraße kommend, nicht zur Bellmannstraße durchfahren können. Am Anfang der Fehrsstraße wird ein Sackgassenschild mit dem Zusatz „Keine Wendemöglichkeit für Lkw“ angeordnet.
Straßenquerschnitt:
Der Querschnitt gliedert sich von West nach Ost wie folgt:
Gehweg: 2,00 m Pflasterbauweise (Farbe: grau)
Parkplätze: 2,30 m Pflasterbauweise (Farbe: anthrazit)
Fahrbahn: 3,50 m Pflasterbauweise (Farbe: braun)
Grünstreifen: 1,70 m bepflanzt mit Bodendeckern
Die Fahrbahn wird mit einem einseitigen Gefälle sowie Pflasterrinne ausgeführt.
Der Aufbau der Verkehrsflächen wurde entsprechend der Nutzung und der Verkehrsbelastung nach den Richtlinien für die Standardisierung der Oberbaus, Ausgabe 2012, festgelegt.
Straßenbeleuchtung
Für die geplanten Straßen sind Aufsatzmasten mit Aufsatzleuchten vorgesehen. Die Beleuchtung wird an die vorhandene Straßenbeleuchtung angeschlossen.
Kosten und Bauzeit
Die Stadt Schleswig trägt die Kosten für den Regenwasserkanal zu 50 % und für die Straßenentwässerung und den Straßenausbau zu 100 %. Die Gesamtkosten die Stadt Schleswig wurden gem. Kostenschätzung vom 16.07.2018 mit rd. 441.000 € ermittelt. Davon sind 42.000 € bereits in 2018 verausgabt worden.
Mit dem Bau soll im Frühjahr 2019 begonnen werden. Die Baumaßnahmen sollen im Juni 2020 fertiggestellt sein.
3.Finanzierung
Für die Planung und den Bau der Chemnitzstraße stehen im Haushalt 2019 beim Produktsachkonto 538020.1991058 für den RW-Kanal 127.000 € und beim Produktsachkonto 541010.0900135 für den Straßenbau 272.000 € zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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364,1 kB
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