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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dem Landesnetzwerk seniorTrainerin Schleswig-Holstein e. V. beizutreten.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja

 

1.Zuständigkeit

Zuständig ist der Hauptausschuss gem. § 11 Abs. 2, Ziff. 1 Hauptsatzung sowie der  Schul-, Jugend- und Sozialausschuss gem. § 5 der Zuständigkeitsordnung.

 

 

2.Sachdarstellung

seniorTrainerinnen stellen ihre Erfahrung, Kompetenz und Arbeitskraft ehrenamtlich zur Verfügung. Sie wirken aktiv an gesellschaftlichen Entwicklungen mit und engagieren sich u. a. in sozialen, kulturellen, gemeinnützigen kommunalen Bereichen. Sie agieren partei-, generationen- und konfessionsübergreifend, selbstbestimmt und selbstorganisiert in örtlichen oder regionalen Teams und werden in einem landesweiten Netzwerk, von Anlaufstellen und dem Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein unterstützt.

 

Landesweit gibt es 11 Anlaufstellen, seit Ende 2014 auch bei der Stadt Schleswig. Zurzeit befinden sich etwa 12 Personen im Team, die sich in unterschiedlichen Projekten betätigen. 

 

Das Landesnetzwerk seniorTrainerin Schleswig-Holstein, dem auch Schleswig mit seiner Anlaufstelle angehört, ist zum 01.07.2019 in eine neue Trägerschaft überführt worden. Bisher war die Akademie am See in Plön sowohl Bildungsträger als auch rechtlicher Träger. Anlässlich der Datenschutzgrundverordnung vom Mai 2018 äußerte die Akademie die Absicht, nur noch Bildungsträger zu sein. Nach einem Findungsprozess wurde mit ausdrücklicher Billigung des Sozialministeriums ein Verein gegründet, der die Aufgaben übernommen hat.

 

Der gemeinnützige Verein wurde Ende Juni 2019 ins Vereinsregister Pinneberg eingetragen.

 

Die Satzung sieht vor, dass seniorTrainer/-innen und Anlaufstellen Mitglied im Verein werden, womit ein Stimmrecht verbunden ist.

 

 

3.Bewertung

Um weiterhin ein Stimmrecht im Landesnetzwerk zu haben, ist eine Mitgliedschaft unerlässlich. Diese kann jederzeit ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden.

 

 

4.Finanzierung

Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

 

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Anlagen

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