Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/042-I
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig "Auf der Freiheit (Ostteil)" für das Gebiet - nordwestlich der Schlei, südwestlich der ehemaligen Zuckerfabrik und südöstlich der Pionierstraße -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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24.03.2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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25.05.2020
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Bereit
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, für das Gebiet nordwestlich der Schlei, südwestlich der ehemaligen Zuckerfabrik und südöstlich der Pionierstraße die 26. Änderung des Flächennutzungsplans „Auf der Freiheit (Ostteil)“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben durchgeführt.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.
2.Sachdarstellung
Die Stadt Schleswig beabsichtigt, innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes „Auf der Freiheit“ die bauliche Entwicklung voranzutreiben und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des neuen Ortsteiles zu schaffen. Das bedeutet, dass neben der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 105) auch die vorbereitende Bauleitplanung in Form der 26. Änderung des Flächennutzungsplans angeschoben werden muss.
Folgende Vorhaben sind derzeit in Planung:
Der Bereich östlich der „Heimat“ soll, nachdem die Fläche durch die Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH erworben wurde, einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Zwei Teilflächen innerhalb des Geltungsbereiches der 26. Änderung des Flächennutzungsplans befinden sich nicht im Besitz der Grundstücksentwicklungsgesellschaft. Dabei handelt es sich um den Bereich der vorhandenen Mühle und die Flächen, auf denen das zukünftige Zen-Kloster projektiert ist. Zur Verdeutlichung der städtebaulichen Gesamtsituation sind diese Bereiche Bestandteil der zukünftigen F-Planänderung.
Der Geltungsbereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplans hat eine Gesamtgröße von ca. 11,3 ha. Den größten Flächenanteil bildet die Ausweisung von Wohnbaufläche in der Größenordnung von ca. 7,1 ha. Hier sollen zukünftig ca. 500 Miet- und Eigentumswohnungen entstehen, gefolgt von einem ca. 3 ha großen Anteil von Grün- und Freiflächen.
Alle Vorhaben sind aufeinander abgestimmt und ergeben ein durchdachtes Gesamtkonzept.
3.Handlungsbedarf
Um das Gebiet baulich zu entwickeln, ist neben der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 105 die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die F-Planänderung stellt die vorbereitende Bauleitplanung für den zukünftigen Bebauungsplan Nr. 105 dar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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338,1 kB
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