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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/028-I

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen,
 

1)      die Durchführung von Freiluftveranstaltungen in der Stadt Schleswig auf Grundlage der Beschlussvorlage beigelegte Richtlinien zu fördern.
Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Nachtragshaushalt 2020.
 

2)      im Nachtragshaushalt 2020 unter dem PSK 281010.5318000 Mittel in Höhe von 35.000 € bereitzustellen.
 

3)      die Kulturförderrichtlinie in Teil 3 in der beigefügten Fassung zu ändern.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss ist gemäß § 4 Nr. 2 und 7 der Zuständigkeitsordnung, der Finanzausschuss gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung und die Ratsversammlung gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung zuständig.

 

 

2.Sachdarstellung

In der Stadt Schleswig finden seit jeher verschiedene Veranstaltungen im öffentlichen Raum statt, die sowohl von lokalem als auch von überregionalem Interesse sind. Über eine zentrale und für Veranstaltungen ausgewiesene Fläche verfügt die Stadt Schleswig nicht. Allerdings finden Freiluftveranstaltungen sowohl in der Schleswiger Innenstadt als auch auf den Königswiesen statt. Die Anforderungen für Veranstalter sind in den letzten Jahren in besonderer Weise gestiegen, zum einen durch den Verlust von zentrumsnahen Parkplätzen durch die zunehmende Bebauung von freiem Bauland sowie zum anderen durch die Steigerung der Sicherheitsstandards. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Selbstverwaltung, die für die Stadt Schleswig bedeutenden großen Freiluftveranstaltungen zu fördern.

 

 

3.Stellungnahme der Verwaltung

Die mit der Beschlussvorlage vorgelegte Richtlinie zur Förderung von Freiluftveranstaltungen bietet den Veranstaltern die Möglichkeit, die gehobenen Standards zur Durchführung von Freiluftveranstaltungen besser tragen zu können und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verstetigung der großen Freiluftveranstaltungen in der Schleswiger Innenstadt.
 

Mit der Richtlinie sollen Veranstaltungen gefördert werden, die dem Anspruch der Stadt Schleswig als älteste Stadt Nordeuropas gelegen in der Welterberegion Danewerk/Haithabu Rechnung tragen. Die Förderung erfolgt auf Antrag als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung und ist nur für solche Veranstaltungen vorgesehen, die in der Schleswiger Innenstadt sowie auf den Königswiesen stattfinden.

 

Entsprechende Mittel sind unter dem PSK 281010.5318000 in Höhe von 35.000 € in den Nachtragshaushalt 2020 einzustellen.

 

Die Förderung des NORDEN-Festivals erfolgt zukünftig nicht mehr auf Basis der Kulturförderrichtlinie, sondern aufgrund der Richtlinie über die Förderung von Freiluftveranstaltungen. Die Kulturförderrichtlinie bedarf in Teil 3 insofern der Korrektur, als dass das NORDEN-Festival nicht mehr als Empfänger einer zeitlich befristeten institutionellen Förderung aufgeführt wird. Die in diesem Sinn überarbeitete Fassung der Kulturförderrichtlinie ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

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Anlagen

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