Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/051
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 - Gebiet zwischen der Feldstraße und der Angelner Straße sowie zwischen der Mittelstraße und der Straße "An der Schanze" -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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24.03.2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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25.05.2020
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Bereit
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Aufstellungsbeschluss:
Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 - Gebiet zwischen der Feldstraße und der Angelner Straße sowie zwischen der Mittelstraße und der Straße "An der Schanze" – aufzustellen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 14 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Auslegungsbeschluss:
Der anliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 und die dazugehörige Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Vorhabenbeschreibung werden gebilligt. Mit den Unterlagen soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.
2.Sachdarstellung
Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 befinden sich ein Mehrfamilienhaus, Garagen und eine Freifläche. Nach Abbruch des Bestandes soll auf der Fläche ein Mehrfamilienhaus mit 17 Wohneinheiten errichtet werden. Das geplante Gebäude soll zwei Vollgeschosse sowie ein sog. Staffelgeschoss und eine Tiefgarage erhalten. Die geplanten Wohnungsgrößen liegen zwischen 54 m² und 95 m², sodass die Wohnungen für einen großen Nutzerkreis geeignet sind. Zwei Wohnungen (10 %) sind für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Die nach der Stellplatzsatzung geforderten 23 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Durch die neue Bebauung soll attraktiver Wohnraum in innenstadtnaher Lage geschaffen und die Innenentwicklung der Stadt Schleswig gestärkt werden.
Am 12.11.2019 wurde das Vorhaben zunächst im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgestellt. Grundsätzliche Bedenken wurden nicht vorgebracht. Mit dem vorliegenden Beschluss soll das Bauleitplanverfahren eingeleitet und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung beschlossen werden.
3.Problemdarstellung
Das Bauvorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil für das kein Bebauungsplan vorliegt. Nach den Kriterien des § 34 BauGB ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig, da sich insbesondere die Gebäudehöhe und die Grundfläche nicht in die nähere Umgebung einfügen.
Da sich das Plangebiet im Blockinnenbereich befindet und deutlich niedriger liegt als die umliegenden Grundstücke (vgl. Darstellungen im Vorhaben- und Erschließungsplan), tritt das geplante Gebäude optisch in den Hintergrund. Das Vorhaben wird insofern als städtebaulich vertretbar bewertet.
4.Handlungsbedarf
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Wohnhauses zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Die Verwaltung wird mit den Bauherren einen Durchführungsvertrag schließen und vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplans den Gremien zum Beschluss vorlegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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288,2 kB
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2
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260,8 kB
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3
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894,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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38,1 kB
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