Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/002-I
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Erlass der 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Schleswig sowie des 5. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Allgemeine Verwaltung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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02.03.2020
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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23.03.2020
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25.05.2020
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen:
1. die Hauptsatzung der Stadt Schleswig vom 03.06.2013 durch die 8. Nachtragssatzung in der Fassung der Drucksache VO/2020/002 (Anlage 1) sowie
2. die Zuständigkeitsordnung vom 03.06.2013 durch den 5. Nachtrag in der Fassung der Drucksache VO/2020/002 (Anlage 2)
zu ändern.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter anderem über die Änderungen von Satzungen.
Der Hauptausschuss ist nach § 45b Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein zuständig für die Vorbereitung der Ratsversammlungsbeschlüsse über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen.
2.Sachdarstellung
Zum 01.04.2019 ist eine neue Fassung der SHVgVO (Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung) in Kraft getreten. Demnach sind die erhöhten Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen an die Geltungsdauer der Verordnung gekoppelt. Die SHVgVO gilt bis zum 31.03.2024
Um an der Anhebung der Wertgrenzen weiterhin teilhaben zu können, sind sowohl § 10 der Hauptsatzung als auch § 7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig entsprechend anzupassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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71 kB
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2
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(wie Dokument)
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50,4 kB
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