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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/002-I

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen:

 

1. die Hauptsatzung der Stadt Schleswig vom 03.06.2013 durch die 8. Nachtragssatzung in der Fassung der Drucksache VO/2020/002 (Anlage 1) sowie

 

2. die Zuständigkeitsordnung vom 03.06.2013 durch den 5. Nachtrag in der Fassung der Drucksache VO/2020/002 (Anlage 2)

 

zu ändern.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

 

1.Zuständigkeit

Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter anderem über die Änderungen von Satzungen.

 

Der Hauptausschuss ist nach § 45b Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein zuständig für die Vorbereitung der Ratsversammlungsbeschlüsse über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen.

 

2.Sachdarstellung

Zum 01.04.2019 ist eine neue Fassung der SHVgVO (Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung) in Kraft getreten. Demnach sind die erhöhten Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen an die Geltungsdauer der Verordnung gekoppelt. Die SHVgVO gilt bis zum 31.03.2024

 

Um an der Anhebung der Wertgrenzen weiterhin teilhaben zu können, sind sowohl § 10 der Hauptsatzung als auch § 7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig entsprechend anzupassen.

 

 

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Anlagen

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