Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/052
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Übernahme der Bewirtschaftung der Mensa der Lornsenschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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18.06.2020
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Bereit
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung wird beschlossen, die Bewirtschaftung der Mensa der Lornsenschule zu übernehmen und bis auf weiteres unbefristet analog der anderen weiterführenden Schulen (Bruno-Lorenzen-Schule, Dannewerkschule, Domschule) sicherzustellen.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 47 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz – SchulG) verwalten die Schulträger ihre Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss entscheidet gemäß § 5 Ziffer 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) über Angelegenheiten des Schulträgers.
2.Sachdarstellung
Bisher wird die Mensa der Lornsenschule durch den Förderverein betrieben. Die Mensen der übrigen weiterführenden Schulen werden aufgrund der bis dahin gemachten Erfahrungen bereits seit 2013 von der Stadt Schleswig betrieben. Aufgrund der „gewachsenen“ Gegebenheiten, war es damals ausdrücklicher Wunsch der Lornsenschule, dass die eigene Mensa auch weiterhin wie bisher vom Förderverein betrieben wird.
Wie bereits mehrfach verwaltungsseitig berichtet wurde, ist Mitte 2019 die Schulleitung, Herr Schmolling, erstmals auf die Stadt Schleswig zugekommen. Er teilte mit, dass ein weiterer Betrieb der Mensa durch den Förderverein aufgrund der gestiegenen Anforderungen (Verzeichnis über Allergene, personalrechtliche Fragen usw.) nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Er bat darum, die Mensaträgerschaft seitens der Stadt Schleswig zu übernehmen. Zudem ist der jährliche Zuschuss an den Förderverein für den Betrieb der Mensa bis dahin stetig angewachsen und mittlerweile auf einem Niveau mit den Kosten für den Mensabetrieb der anderen weiterführenden Schulen.
Daraufhin fanden mehrere Gespräche zwischen Verwaltung und der Schulleitung der Lornsenschule zu diversen Detailfragen statt, insbesondere zu wann eine Übernahme der Trägerschaft am sinnvollsten wäre.
3.Lösungsvorschlag
Die Bewirtschaftung der Schulkantine der Lornsenschule wird ab dem 01.08.2020 seitens der Stadt Schleswig übernommen und bis auf Weiteres unbefristet analog der anderen weiterführenden Schulen (Bruno-Lorenzen-Schule, Dannewerkschule, Domschule) sichergestellt.
4.Finanzierung
Zusätzliche Haushaltsmittel sind nicht erforderlich.
