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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der Stellungnahme gemäß § 24 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) aufzufordern, bis auf weiteres folgende Anpassung bei der Festlegung der Aufnahmekapazitäten für die städtischen Gemeinschaftsschulen vorzunehmen:

 

Bruno-Lorenzen-Schule:

Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf eine Fünfzügigkeit in den Klassenstufen 5 bis 10, ausgenommen hiervon sind die Jahrgänge mit den Flex-Klassen.

 

Dannewerschule:

Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf eine Vierzügigkeit in den Klassenstufen 5 bis 9 (10. Klasse zwei- bis dreizügig), ausgenommen hiervon sind die Jahrgänge mit den Flex-Klassen.

 

Nicht berücksichtigt hierbei sind mögliche zusätzliche Klassen für DaZ (Deutsch als Zweitzsprache) in beiden Gemeinschaftsschulen.

 

Vorrangiges Ziel ist, nicht verpflichtet zu werden, das Raumangebot an den jeweiligen Schulen zu erhöhen.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO):  Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Gemäß § 47 SchulG verwalten die Schulträger ihre Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.

 

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss entscheidet gemäß § 5 Ziffer 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) über Angelegenheiten des Schulträgers.

 

 

2.Sachdarstellung

In seiner Sitzung am 14.11.2019 hat der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschlossen, die Schulaufsichtsbehörde aufzufordern, für das Schuljahr 2020/2021 an der Bruno-Lorenzen-Schule die Aufnahme auf fünf 5. Klassen und an der Dannewerkschule auf vier 5. Klassen zu begrenzen. Mit Schreiben vom 25.11.2019 ist das Schulamt des Kreises Schleswig-Flensburg dieser Aufforderung gefolgt und hat die Aufnahmemöglichkeiten entsprechend festgesetzt.

 

Am 05.03.2020 fand ein Gespräch mit den beiden Schulleitungen der städtischen Gemeinschaftsschulen, dem Schulamt des Kreises Schleswig-Flensburg und dem Schulträger statt. Grund für dieses Gespräch war die Raumsituation an den beiden Gemeinschaftsschulen. Insbesondere die Dannewerkschule kommt mit der in den letzten Jahren steigenden Schülerzahl an ihre räumlichen Grenzen. Bei dem Gespräch ging es darum, eine gemeinsame Lösung zu finden.

 

 

3.Lösungsmöglichkeiten

Die Schulaufsichtsbehörde legt nicht nur für die 5. Klassen Aufnahmekapazitäten fest, sondern durchgängig für alle Klassenstufen (5. bis 10. Klasse).

 

 

4.Begründung des Beschlussvorschlags

Aufgrund der freien Schulwahl und der unklaren Entwicklung der Zahl der DaZ-Schülerinnen und Schüler lässt sich nicht bzw. nur sehr ungenau prognostizieren, welche Schule Eltern für ihr Kind wählen. Dennoch werden die zur Verfügung stehenden Kapazitäten an beiden städtischen Gemeinschaftsschulen (inkl. den Containern bzw. dem geplanten Anbau an der Bruno-Lorenzen-Schule) verwaltungsseitig insgesamt für ausreichend erachtet.

 

Daher ist es erforderlich, die Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der Stellungnahme gemäß § 24 Abs. 1, Satz 1 SchulG aufzufordern, bis auf weiteres entsprechende durchgängige Aufnahmekapazitäten für die Bruno-Lorenzen-Schule und die Dannewerkschule festzulegen.

 

Dieses Verfahren wurde gemeinsam zwischen Verwaltung, betroffenen Schulleitungen und der Schulaufsichtsbehörde abgestimmt.

 

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