Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über ein "Konzept Offene Ganztagsschule an Grundschulen der Stadt Schleswig"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Fachdienst Personal; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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18.06.2020
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Beschlussvorschlag
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung wird beschlossen,
- das der Drucksache VO/2020/087 als Anlage beigefügte „Konzept Offene Ganztagsschule an Grundschulen der Stadt Schleswig“ umzusetzen.
- Mit Wirkung zum 01.08.2020 werden in einem ersten Schritt die Betreuten Grundschulen der Bugenhagenschule und der Wilhelminenschule in Trägerschaft der Stadt Schleswig entsprechend dem Konzept betrieben.
- Als zweiter Schritt folgen in 2021 die Betreuten Grundschulen der Schule Nord und der St.-Jürgen-Schule.
- Anschließend wird im dritten Schritt das Konzept auf die Offenen Ganztagsschulen der weiterführenden Schulen ausgeweitet.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 47 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz – SchulG) verwalten die Schulträger ihre Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss entscheidet gemäß § 5 Ziffer 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) über Angelegenheiten des Schulträgers.
2.Sachdarstellung
An Schulen findet neben dem eigentlichen Unterricht eine Vielzahl von Betreuungsformen statt. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Verlässlichen Grundschulen (durch die Schulen selbst sicherzustellen), die Betreuten Grundschulen oder auch die Offenen Ganztagsschulen.
Wie bereits mehrfach ausgeführt, wurden die verschiedenen Formen in den vergangenen Jahren an den in Trägerschaft der Stadt Schleswig befindlichen Schulen in unterschiedlichen Trägerschaften und diversen Arten umgesetzt.
Nunmehr ist in Abstimmung mit den Schulen vorgesehen, diese gewachsene Landschaft in einer einheitlichen Konzeption zusammenzuführen. Da bereits Träger der Betreuten Grundschulen mitgeteilt haben, dass sie von der Trägerschaft Abstand nehmen werden, ist geplant, mit den Grundschulen zu beginnen.
Aufgrund der durch die Schulsozialarbeit bedingten engen Verbindung mit den Schulen ist eine organisatorische Anbindung an das Jugendzentrum vorgesehen. Verwaltungsseitig wurde das der Drucksache VO/2020/087 als Anlage beigefügte „Konzept Offene Ganztagsschule an Grundschulen der Stadt Schleswig“ erarbeitet. Eine Abstimmung mit den betroffenen Schulen wurde ebenfalls durchgeführt.
Da es sich vorliegend um den organisatorischen Rahmen handelt, wurde auf eine Beteiligung der Schülerinnen und Schüler zur Konzeption verzichtet. Bei der inhaltlichen Umsetzung, insbesondere wenn es um Angebote und Kurse geht, werden die Schülerinnen und Schüler jedoch in geeigneter Weise beteiligt.
3.Lösungsmöglichkeiten
Das der Drucksache VO/2020/087 als Anlage beigefügte „Konzept Offene Ganztagsschule an Grundschulen der Stadt Schleswig“ wird umgesetzt.
Mit Wirkung zum 01.08.2020 werden in einem ersten Schritt die Betreuten Grundschulen der Bugenhagenschule und der Wilhelminenschule in Trägerschaft der Stadt Schleswig entsprechend dem Konzept betrieben.
Als zweiter Schritt folgen in 2021 die Betreuten Grundschulen der Schule Nord und der St.-Jürgen-Schule.
Anschließend wird im dritten Schritt das Konzept auf die Offenen Ganztagsschulen der weiterführenden Schulen ausgeweitet.
Die verwaltungsseitige Umsetzung erfolgt immer in enger Abstimmung mit den betroffenen Schulen. Im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss erfolgt eine entsprechende Berichterstattung.
4.Finanzierung
Der Stadt Schleswig entsteht für alle vier Grundschulen „unterm Strich“ (Mehrkosten abzüglich Mehreinnahmen) lediglich ein geringfügiger Mehraufwand in Höhe von rd. 35.000,00 €/Jahr. Ferner ist zu beachten, dass sich dieser wiederum durch die Schulkostenbeiträge noch um ca. 7 % auf rd. 32.550,00 €/Jahr reduzieren wird und es sich bei dieser Summe bereits um den sogenannten „worst case“ handelt. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass sich ein wesentlich niedriger Mehraufwand ergeben wird.
Im Jahr 2020 werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt
Die Ausweitung des Konzeptes auf die Offenen Ganztagsschulen der weiterführenden Schulen ist noch nicht im Detail ausgearbeitet. Da jedoch eine „Betreuung“ wie an den Grundschulen nicht erforderlich ist, wird davon ausgegangen, dass die Kosten für die weiterführenden Schulen geringer ausfallen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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42 kB
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