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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/031-I

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass der Schleswiger Theaterjugendclub des Landestheaters nach der Spielzeit 2019/2020 fortgesetzt wird. Die Stadt erstattet dem Landestheater den hierfür anfallenden Aufwand i. H. v. pauschal 30.000 €/pro Spielzeit. Die der Beschlussvorlage beigefügte Vereinbarung ist jährlich kündbar.
 

Die Mittelbereitstellung erfolgt im Nachtragshaushalt 2020 für die anteiligen Kosten für die Monate August bis Dezember i. H. v. 12.500 € beim Produkt 261010 (Theater).

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses ergibt sich aus § 4 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung. Die Zuständigkeit des Finanzausschusses ergibt sich aus § 3 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung. Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 28 Ziff. 1 u. 2 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.

 

2.Sachdarstellung

Um gem. Auftrag der Ratsversammlung (VO/2016/135) neben dem gesamten Spartenangebot auch den Theaterjugendclub in Schleswig aufrecht zu erhalten, wurde für die Spielzeit 2019/20 eine Vereinbarung über die Kostenerstattung der Stadt i. H. v. 30.000 € pauschal vereinbart. Auch mit dem Wechsel der Generalintendanz des Landestheaters auf Frau Dr. Ute Lemm ab der Spielzeit 2020/21 ist die Fortführung des Theaterjugendclubs davon abhängig, dass die Stadt die vorgenannte Kostenerstattung fortführt.

 

Nach Vorstellung der Theaterpädagogik im letzten Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss bedarf es daher der Entscheidung, ob die bisherige Bezuschussung des Theaterjugendclubs im Wege einer pauschalen Kostenerstattung ab der Spielzeit 2020/21 weiter fortzuführen.

 

Der Theaterjugendclub bietet ein spezifisches Format für Schleswiger Jugendliche, sich weiterhin selbst außerschulisch theaterpädagogisch zu erproben und eigene Aufführungen zu erarbeiten. Gemeinsam mit den Theaterjugendclubs an den anderen Standorten der Hauptgesellschafter des Landestheaters finden jährlich besondere gemeinsame theaterpädagogische Formate und Jugendbegegnungen statt. Darüber hinaus bietet die Fortsetzung des Theaterjugendclubs weiterhin die Möglichkeit, sich 2020 mit einem eigenen Beitrag am bundesweiten Conrad-Eckhof-Jubiläumsjahr zu beteiligen.

 

Die Verwaltung hält die Arbeit des Theaterjugendclubs für sehr wertvoll und fortsetzungswürdig und empfiehlt den Abschluss der der Beschlussvorlage beigefügten Vereinbarung mit dem Landestheater.

 

Die im Haushaltsjahr 2020 erforderlichen Mittel für anteilige Kosten für die Spielzeit 2020/2021 i. H. v. 12.500 € zum Produkt 261010 (Theater) sind in einem Nachtragshaushalt 2020 bereitzustellen. Über die Mittelbindung entscheidet die Ratsversammlung.

 

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Anlagen

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