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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2019 sowie der Lagebericht der Schleswiger Stadtwerke Umweltdienste- werden zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2019 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019 werden festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 61.508,82 Euro soll mit 30.800,00 Euro an den Haushalt der Stadt Schleswig abgeführt und mit 30.708,82 Euro in die allgemeine Rücklage der Schleswiger Stadtwerke Umweltdienste- eingestellt werden.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Sachdarstellung

 

Die Werkleitung legt den Jahresabschluss für das Jahr 2019 für die Schleswiger Stadtwerke –Umweltdienste– vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Werkausschusssitzung von der Werkleitung erläutert und geht aus dem Jahresabschlussbericht hervor.

 

Der Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke –Umweltdienste– wurde durch die

Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Vertreter der Gesellschaft werden in der Werkausschusssitzung den Prüfungshergang und die wirtschaftliche Lage der Schleswiger Stadtwerke –Umweltdienste– erörtern.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Schleswiger Stadtwerke –Umweltdienste– schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 61.508,82 Euro ab.

 

Die Werkleitung schlägt dem Werkausschuss vor, dahingehend eine Empfehlung abzugeben, den Gewinn in Höhe von 30.800,00 Euro an den Haushalt der Stadt Schleswig abzuführen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 30.708,82 Euro bei den Umweltdiensten zur Eigenkapitalbildung zu belassen und in die allgemeine Rücklage einzustellen.

 

Die Schleswiger Stadtwerke –Umweltdienste– unterliegt der Aufsichtspflicht des

Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein. Die Ergebnisfeststellung des Jahresabschlusses durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig kann erst erfolgen, wenn der Landesrechnungshof keine ergänzenden Feststellungen zum Prüfungsbericht getroffen hat. Da der Landesrechnungshof sich diesbezüglich noch nicht geäußert hat, empfiehlt die Werkleitung, alle Beschlüsse mit dem Zusatz „unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst“ zu ergänzen.

 

Wie in gleichwertigen Unternehmen üblich, soll ein Bericht des Werkausschusses veröffentlicht werden. Hierzu überreicht die Werkleitung einen Entwurf.

 

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Anlagen

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