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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2017 sowie der Lagebericht der Schleswiger Stadtwerke

-Abwasserentsorgung werden zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2017 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 werden festgestellt. Der Verlust des Jahres 2017 in Höhe von 224.614,09 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2018 sowie der Lagebericht der Schleswiger Stadtwerke 

-Abwasserentsorgung-  werden zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2018 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 werden festgestellt. Der Verlust des Jahres 2018 in Höhe von 561.238,08 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2019 sowie der Lagebericht der Schleswiger Stadtwerke

–Abwasserentsorgung- werden zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2019 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019 werden festgestellt. Der Gewinn des Jahres 2019 in Höhe von 54.993,22 Euro wird zur Verlustabdeckung der Vorjahre auf neue Rechnung vorgetragen.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Sachdarstellung

 

Die Werkleitung legt die Jahresabschlüsse für die Wirtschaftsjahre 2017, 2018 und 2019 für die Schleswiger Stadtwerke –Abwasserentsorgung vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Werkausschusssitzung von der Werkleitung erläutert und geht aus dem Jahresabschlussberichten hervor.

 

Die Jahresabschlüsse 2017, 2018 und 2019 der Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung wurden durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Vertreter der Gesellschaft werden in der Werkausschusssitzung den Prüfungshergang und die wirtschaftliche Lage der Schleswiger Stadtwerke –Abwasserentsorgung erörtern.

 

Anfang des Jahres 2018 wurde der Schadensfall „Plastik in der Schlei“ bekannt. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 wurde aus kaufmännischer Vorsicht eine Risikorückstellung in Höhe von 500 TEuro gebildet. Der aufgestellte Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Auftraggeber der Jahresabschlussprüfung ist bei Eigenbetrieben der Landesrechnungshof, der in der Zuordnung der Rückstellung in die Gebührenkalkulation eine andere Auffassung vertrat.  Aus diesem Grunde konnte der Jahresabschluss 2017 und die der beiden Folgejahre der Ratsversammlung noch nicht zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Mit Vertretern der Kommunalaufsicht, Landesrechnungshof, Bürgermeister, Kämmerer und Werkleitung sowie Vertretern der Prüfungsgesellschaft wurde in einem gemeinsamen Termin im Mai 2019 die unterschiedlichen Sichtweisen erörtert. In einem weiteren Termin Ende August 2019 wurden mit dem Landesrechnungshof die einzelnen Aufwandspositionen besprochen und Einigkeit über die Zuordnung zur Gebührenkalkulation erzielt.

 

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die Kosten für das Einsammeln und das Beseitigen der Plastikrückstände aus der Schlei und alle damit in Verbindung stehenden Kosten nicht gebührenfähig sind. Aufwendungen für Umbaumaßnahmen auf dem Klärwerk, die grundsätzlich der Verbesserung der Abwasserqualität zugutekommen (Siebfilter), sind gebührenfähig. Für Beratungs- und Gutachterkosten die im Zusammenhang mit der Durchsetzbarkeit von Forderungen stehen, sieht der Landesrechnungshof ebenfalls grundsätzlich keine Gebührenfähigkeit.

 

Eine wesentliche Kostenposition im Zusammenhang mit dem Schadensereignis sind die Mehrkosten aus der Verbrennung des Klärschlamms. Grundsätzlich sind die Kosten für den gesamten Klärschlamm wie sie für die landwirtschaftliche Verwertung anfallen in voller Höhe gebührenfähig. Die Mehrkosten für die Verbrennung des mit Plastik belasteten Klärschlamms sind nicht gebührenfähig. Ab dem Nachweis, dass der Klärschlamm nicht mehr belastet ist, aber es aufgrund fehlender Abnahmemöglichkeiten in der Landwirtschaft oder einer bestehenden behördlichen Verfügung noch keine Verbringung in die Landwirtschaft möglich ist, sind die Kosten für die Verbrennung gebührenfähig.

 

Im Rahmen der Neuwürdigung der Gebührenfähigkeit der Rückstellung für den Umweltschaden musste der Jahresabschluss 2017 angepasst werden. Hierzu liegt der Bericht zur Nachtragsprüfung der Prüfungsgesellschaft vor. Statt einer Unterdeckung in der Gebührennachkalkulation ergibt sich jetzt eine Überdeckung und damit Zuführung zur Gebührenausgleichrückstellung. Statt eines bisher ausgewiesenen Jahresgewinnes schließt die Gewinn- und Verlustrechnung 2017 der Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung- unter Berücksichtigung der Anpassung von Steuern sowie eines Verlustrücktrages nach 2016 mit einem Jahresverlust in Höhe von 224.614,09 Euro ab. Die Werkleitung schlägt dem Werkausschuss vor, dahingehend eine Empfehlung abzugeben, den oben genannten Jahresverlust in Höhe von 224.614,09 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

 

In der weiteren Abfolge konnte der Jahresabschluss 2018 erstellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden. Unter Berücksichtigung der erfolgten Abstimmung mit dem Landesrechnungshof wurden die Aufwandspositionen aus dem Schadensereignis auf ihre Ansatzfähigkeit in der Gebührenkalkulation geprüft und bewertet. Der Jahresabschluss 2018 schließt bedingt durch die nicht ansatzfähigen Kosten des Schadensereignisses in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresverlust in Höhe von 561.238,08 Euro ab. Die Werkleitung schlägt dem Werkausschuss vor, dahingehend eine Empfehlung abzugeben, den Jahresverlust in Höhe von 561.238,08 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Jahresabschluss 2019 schließt in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 54.993,22 Euro ab. Die Werkleitung schlägt dem Werkausschuss vor, dahingehend eine Empfehlung abzugeben, den Jahresüberschuss in Höhe von 54.993,22 Euro zur Verlustabdeckung der Vorjahre auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung in der Höhe anzusetzen wie sich die Kosten aus einer Vorrauschaurechnung ergeben (Kostendeckungsprinzip). Gebührenüberdeckungen sind entsprechend des KAG in eine Gebührenausgleichrückstellung einzustellen und in den Folgejahren wieder aufzulösen. Über den Zeitraum der drei Prüfungsjahre wurden Gebührenüberschüsse in Höhe von 946.484,28 Euro in die Gebührenausgleichsrückstellung für die Schmutzwasserentsorgung eingestellt. In den Nachkalkulationen der Niederschlagswasserentsorgung ergaben sich für den genannten Zeitraum Gebührenüberschüsse in Höhe von 364.786,26 Euro, die entsprechend in die Gebührenausgleichsrückstellung eingestellt worden sind. Die Gebührenüberschüsse sollen in den kommenden Jahren dazu verwendet werden, um die anfallenden Kosten, die sich aus dem entstehenden Aufwand der Selbstüberwachungsverordnung für Filmung und Sanierung ergeben, zu tragen.

 

Die Schleswiger Stadtwerke –Abwasserentsorgung- unterliegt der Aufsichtspflicht des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein. Die Ergebnisfeststellungen der Jahresabschlüsse durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig können erst erfolgen, wenn der Landesrechnungshof keine ergänzenden Feststellungen zu den Prüfungsberichten getroffen hat. Die Prüfungsberichte sind dem Landesrechnungshof zur Verfügung gestellt worden.

 

Da der Landesrechnungshof sich diesbezüglich noch nicht geäußert hat, empfiehlt die Werkleitung alle Beschlüsse mit dem Zusatz „unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst“ zu ergänzen.

 

Wie in gleichwertigen Unternehmen üblich, soll ein Bericht des Werkausschusses veröffentlicht werden. Hierzu überreicht die Werkleitung einen Entwurf.

 

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