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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

a)      Es wird beschlossen, den vorgelegten und testierten Jahresabschluss 2019 sowie den Lagebericht 2019 der Schleswiger Stadtwerke GmbH zur Kenntnis zu nehmen und die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen. Die Auszahlung des Jahresüberschusses soll zum 15. Juli 2020 erfolgen.

 

b)      Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

Sachdarstellung

 

Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Aufsichtsratssitzung durch die Geschäftsführung erläutert.

 

Der Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke GmbH wurde von Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden in der Aufsichtsratssitzung am 5. Juni 2020 ausführlich über die Prüfung Bericht erstatten und darstellen, dass die Geschäfte ordnungsgemäß geführt worden sind.

 

In der Sparte Breitband konnte für den zwischen den Stadtwerken und der BZV abgeschlossenen Vertrag im Berichtsjahr der nächste Bauabschnitt abgerechnet werden. Die geplanten Überschüsse aus der Bautätigkeit führen in 2019 zu einem Überschuss in der Sparte. Die Ergebnisse in der Strom- und Gasversorgung sind mit vorsorglich gebildeten Drohverlustrückstellungen auf den Energieabsatz belastet. Aus dem sonstigen laufenden und wiederkehrenden Geschäftsbetrieb konnte wie in den Vorjahren ein zufriedenstellendes Ergebnis bei den Stadtwerken erzielt werden.

 

Auf Grundlage des zwischen der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH und der Schleswiger Stadtwerke GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrages vom 19. November 2002 in der Fassung vom 10. November 2014 wird der Jahresüberschuss der Organgesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH in voller Höhe von an die Organträgerin Schleswiger Stadtwerke Kommunalbetriebe abgeführt. Aus diesem Grunde ist ein Beschluss des Aufsichtsrates über die Verwendung des Jahresergebnisses nicht erforderlich.

 

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Anlagen

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