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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

a)      Es wird beschlossen, den vorgelegten und testierten Jahresabschluss 2019 sowie den Lagebericht 2019 der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH zur Kenntnis zu nehmen und die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss mit einem Bilanzgewinn von 571.178,55 € festzustellen.

 

b)      Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, einen Gewinnverwendungsbeschluss dergestalt zu fassen, dass der Bilanzgewinn in Höhe von 571.178,55 € in die Gewinnrücklagen eingestellt wird.

 

c)      Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

Sachdarstellung

 

Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Aufsichtsratssitzung durch die Geschäftsführung erläutert.

 

Der Jahresabschluss der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH wurde durch den Wirtschaftsprüfer, Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Wirtschaftsprüfer wird in der Aufsichtsratssitzung am 5. Juni 2020 ausführlich über die Prüfung Bericht erstatten und darstellen, dass die Geschäfte ordnungsgemäß geführt worden sind.

 

Die gemeinsame Zielsetzung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, die Kerngesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH kapitalmäßig zu stärken, soll – wie der Aufsichtsrat bereits frühzeitig deutlich gemacht hat – weiterverfolgt werden. Eine Aufstockung der Kerngesellschaft mit Eigenkapital ist für die anstehenden Investitionen in Breitband und erforderlichen Netzausbau zwingend geboten, um für die Finanzierung ein entsprechendes anteiliges Eigenkapital vorzuhalten. Diese Auffassung wird auch durch den Gesellschafter Stadt Schleswig getragen, der auf der Sitzung der Ratsversammlung im Mai 2017 beschlossen hat, auf eine Gewinnablieferung zu verzichten und die Gewinne für den Breitbandausbau als Eigenfinanzierungsmittel zu verwenden.

 

Daneben steht zusätzlich eine erhebliche Sanierungs- und Erneuerungsinvestition im Fjordarium an, für die, weitere Eigenmittel notwendig sind.

 

Der Schleswiger Stadtwerke GmbH ist es durch die vertragliche Verpflichtung ihren gesamten Jahresüberschuss an die Schleswiger Kommunalbetriebe abzuführen nicht möglich, aus dem Jahresergebnis Eigenkapital aufzubauen.

 

Zielsetzung sollte es aus dem Gesellschafterkreis Stadt Schleswig und Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH entsprechend ihrer Gesellschaftsanteile sein, eine Verstärkung des Eigenkapitals der Kerngesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH zukünftig weiter vorzunehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Geschäftsführung den Gewinnverwendungsvorschlag gefasst.

 

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 571.178,55 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen.

 

Der in die Gewinnrücklagen eingestellte Betrag in Höhe von 571.178,55 Euro soll in den nächsten Jahren wieder zur Eigenkapitalzuführung der Stadtwerke verwendet werden.

 

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Anlagen

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