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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorliegende Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Auf der Freiheit - Westteil“ für das  Gebiet zwischen der Fjordallee und dem Veranstaltungszentrum ‚Heimat‘ sowie zwischen der ehemaligen Kreisbahnstraße und der Schlei  und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit dem Entwurf soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1. Zuständigkeit

Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor. Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen.

 

2. Sachdarstellung

Die Stadt Schleswig beabsichtigt, innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes „Auf der Freiheit“ die bauliche Entwicklung voranzutreiben und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des westlichen ehemaligen Kasernengeländes zu schaffen.

 

Derzeit stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig für die Fläche ein Sondergebiet „Bund“ dar, welches der weiteren Entwicklung der Fläche widerspricht. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans werden Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Sondergebiete und Grünflächen ausgewiesen.

 

Mit dem Vorentwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Zeit vom 11.02.2020 bis zum 13.03.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger*innen und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der beigefügten Abwägungstabelle dargestellt. Eingegangene Hinweise wurden berücksichtigt. Eine schalltechnische Prognose sowie eine verkehrstechnische Untersuchung wurden erarbeitet.

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