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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/047-I

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 i. V. m. Satz 2 StVO für die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Baugebiet am Berender Redder zu erteilen.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Der Bau- und Umweltausschuss ist nach § 2 Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zuständig.

 

2.Sachdarstellung

In 2019 kam es erneut zu Beschwerden über die Verkehrssituation im Baugebiet am Berender Redder (B-Plan Nr. 75). Hauptanliegen der Petenten waren die gefahrenen Geschwindigkeiten sowie die Parksituation in den Wohninseln. Die 45er-Runde (Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Straßenbaulastträger) hat sich mit der Thematik befasst und am 19.11.2019 die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen (Verkehrszeichen 325) in den Wohninseln beschlossen. Die rechtlichen und insbesondere die baulichen Voraussetzungen liegen vor.

 

In der Brüder-Grimm-Straße und der Hans-Christian Andersen Straße soll die bisherige Verkehrsregelung in Form einer 30er-Zone beibehalten werden, da die baulichen Voraussetzungen zur Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen für diese Straßen nicht vorliegen.

 

Mit der Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen sind insbesondere zwei Änderungen verbunden. Zunächst gilt in verkehrsberuhigten Bereichen Schrittgeschwindigkeit. Dies sind maximal 10 km/h. Darüber hinaus darf nur innerhalb von gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Nur die Parkstreifen, die sich in jeder „Wohninsel“ befinden, stehen dem ruhenden Verkehr zur Verfügung. Außerhalb der Parkstreifen darf nur gehalten werden. Öffentliche Parkflächen befinden sich weiterhin in der Brüder-Grimm-Straße bzw. der Hans-Christian Andersen Straße. Dies hat den positiven Nebeneffekt, dass durch die abgestellten Fahrzeuge die gefahrene Geschwindigkeit in diesen Straßen auch weiter reduziert werden kann.

 

Bevor die beschriebene Maßnahme umgesetzt werden sollte, wurde eine Umfrage unter den Anwohner*innen im Berender Redder durchgeführt (siehe Anlage). Es wurden 366 Haushalte befragt, von denen 262 (72 %) geantwortet haben. Das Ergebnis fällt wie folgt aus:

 

Ja-Stimmen189

Nein-Stimmen70 

Enthaltungen3

 

Der Beschluss über die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Berender Redder durch die 45er-Runde findet somit Zustimmung bei der Mehrheit der Befragten. Es wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 i. V. m. Satz 2 StVO zu erteilen.

 

 

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Anlagen

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