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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Grundlage der vorliegenden Planungen zum „Rahmenplan Kaserne“ vom Stadtplanungsbüro Ewers & Küssner wird die weitere Planung für den Entwicklungsbereich „Auf der Freiheit“ bestätigt, beschlossen und bildet die Grundlage für die anstehenden verbindlichen Bauleitpläne Nr. 102, 103 und 105 sowie die Basis für weitere anstehende Beteiligungsverfahren.

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

 

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 4 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung den abschließenden Beschluss der Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen und Ortsentwicklungsplänen einschließlich städtebaulicher Rahmenplanungen nach § 140 Nr. 4 des Baugesetzbuches. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren und über andere städtebauliche Planungen (z. B. Rahmenplanungen, Entwicklungsmaßnahmen) vor.

 

2.Sachdarstellung

 

Die Stadt Schleswig beabsichtigt, auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände „Kaserne auf der Freiheit“ einen neuen Stadtteil zu entwickeln. In Anbetracht dieser bedeutenden Stadtentwicklungsrichtung wurde ein städtebaulicher Entwurf durch die Stadt Schleswig ausgeschrieben und beauftragt, der seitens des Architekturbüros Poitiers, im Zusammenwirken mit dem Büro Masuch + Olbrisch sowie dem Büro Bendfeld - Hermann - Franke erarbeitet wurde.

 

Das Planungsbüro Poitiers Architekten & Partner wurde von den Schleswiger Stadtwerken im Jahre 2017 für die Fläche der ehemaligen Kaserne mit der zuvor genannten städtebaulichen Studie beauftragt. Inhalt dieser Studie war neben der Konzepstudie des Theaterareals auch ein konzeptioneller Rahmenplan für das gesamte Kasernengebiet, welchen die Ratsversammlung der Stadt Schleswig am 13.11.2017 beschlossen hat. Hintergrund der Beauftragung war in Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI), dass der Bebauungsplan für das Kulturhaus nur dann zustande kommen kann, wenn für die Entwicklung der benachbarten, begleitenden Flächen auf der Freiheit ein Rahmenplan vorliegt.

 

Infolge der fortgeschrittenen Planungen, insbesondere der Absicht, den Bebauungsplan Nr. 102, der als Genehmigungsgrundlage für das Kulturhaus dienen soll, aufzustellen und den damit geänderten Anforderungen an die übrigen Flächen, sollte der Rahmenplan fortgeschrieben werden. Ziel der Fortschreibung war es, auch bei geänderten Rahmenbedingungen und voranschreitenden Planungen durch interessierte Investoren Entwicklungsperspektiven für die noch unbeplanten Bereiche auf dem Kasernengelände zu schaffen. Dieses Vorgehen sollte fortgeführt werden, bis für den gesamten Geltungsbereich des ursprünglichen Rahmenplans Planungsrecht hergestellt ist.

 

Am 23.04.2018 beschloss die Ratsversammlung mit 25 Ja-Stimmen auf Basis der vorangeschrittenen Planungen auf der Fläche der ehemaligen Kaserne „Auf der Freiheit“ den städtebaulichen Rahmenplan fortzuschreiben.

 

Diese Rahmenplanfortschreibung wurde erstmalig im Bauausschuss am 21.01.2020 präsentiert und bildet die Basis für die weitere Vorgehensweise zu den anstehenden Bebauungsplänen. Das Gremium hat die grundlegenden Aussagen dieser Planung für gut befunden und einstimmig bestätigt. Diese Entwurfselemente der Planung sollten zukünftig als Basis für die weitere zukünftige Entwicklung des Areals gelten.

 

Auf Basis dieser Planung sind die Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungsplanvorentwürfe 102,103 und 105 gefasst worden.

 

Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die vorliegende abschließende Rahmenplanung (siehe Anlage) für den Bereich „Auf der Freiheit“ zu beschließen und diese als Grundlage für die anstehenden Bebauungspläne 102, 103 und 105 zu bestätigen.

 

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Anlagen

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