Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/108
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen - hier: Pädiko e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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11.08.2020
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Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 5 Ziffer 2 der Zuständigkeitsordnung des Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten.
2.Sachdarstellung
Der Verein für pädagogische Initiativen und Kommunikation e. V. (Pädiko e. V.) ist Träger von zwei Kindertagesstätten in Schleswig (Königswiller Weg/Waldkita sowie Johannistaler Weg). Am Standort Königswiller Weg werden bisher zwei Naturgruppen (je 16 bzw. 18 Plätze) betreut. Nunmehr ist geplant, das Angebot am Königswiller Weg um eine Gruppe (altersgemischte Gruppe 15 Plätze oder Naturgruppe 16 Plätze) zu erweitern.
Hierfür können entsprechende Räumlichkeit im Gebäude von Bunde Wischen eG, Königswiller Weg 13, in Schleswig, angemietet werden. Es sind lediglich kleinere Umbaumaßnahmen erforderlich. Pädiko e. V. hat auch bereits die Fachaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg eingeschaltet.
Zur Finanzierung der dafür erforderlichen Umbaumaßnahmen - vorbehaltlich der Beschlussfassung der städtischen Gremien bezüglich der Aufnahme in den Kindertagesstättenbedarfsplan sowie der Bezuschussung durch die Stadt Schleswig – werden Anträge im Rahmen von Bundes- bzw. Landesinvestitionsförderungsprogrammen gestellt soweit dies möglich ist.
3.Handlungsbedarf
Derzeit besteht eine hohe Nachfrage nach weiteren Kita-Plätzen in Schleswig, sowohl für Kinder unter als auch über 3 Jahren. Alle vorhandenen Kita-Plätze sind belegt. Dies bedeutet, das zurzeit lediglich vereinzelt freie Kita-Plätze zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus sind folgende Faktoren im Rahmen einer ausreichenden Kita-Bedarfsplanung zu berücksichtigen:
- grundsätzlich freie Wahl der Kita, daher zusätzlicher Bedarf durch auswärtige – insbesondere ganztägige – Platzanfragen
- tendenziell steigende Geburten- und Einwohnerzahlen (z. B. durch Ausweisung neuer Baugebiete)
- Problematik der „aufsteigenden“ Kinder aus dem Krippen – in den Regelbereich (ganzjährig) sowie Neuanmeldungen im laufenden Kita-Jahr, entsprechende „Platzreserven“ sind zu berücksichtigen
- sinnvolle Verteilung der Plätze über das gesamte Stadtgebiet
Aus den o. g. Gründen sowie im Hinblick auf den nach § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) bestehenden Rechtsanspruch eines Kindes ab dem ersten Lebensjahr (ggf. sogar früher) bis zum Schuleintritt auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung, werden weitere bedarfsgerechte Kita-Plätze in Schleswig benötigt.
Daher wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, der Aufnahme einer neuen Gruppe (altersgemischte Gruppe 15 Plätze oder Naturgruppe 16 Plätze) am Standort Königswiller Weg (Träger: Pädiko e. V.), voraussichtlich ab dem 01.10.2020 in den Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises Schleswig-Flensburg zuzustimmen.
4.Finanzierung
Für die Umsetzung der o. a. Maßnahme ist gem. § 23 Absatz 1 des Kindertagesstättengesetzes Schleswig-Holstein (KiTaG) dem Träger (hier: Pädko e.V.) ein städtischer Zuschuss zu gewähren.
Über die Zuschusshöhe der Stadt Schleswig wird gesondert entschieden.
Hinzu kommt jährlich die anteilige Finanzierung der Betriebskosten gemäß § 25 Absatz 1 des Kindertagesstättengesetzes Schleswig-Holstein (KiTaG) für die zusätzlich geschaffenen Plätze.
Die o. a. Kosten wurden bereits im Haushalt 2020 berücksichtigt bzw. sind im Rahmen der Planungen für 2021 zu berücksichtigen.
