Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/123

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen:

 

1. In künftigen Bebauungsplänen ist festzusetzen, dass die nicht bebauten Flächen als Vegetationsflächen freizuhalten sind und insbesondere das Anlegen von Schotter-, Splitt- und/oder Kiesflächen als Ziergestaltung nicht zulässig ist.

 

2. Die Stadtverwaltung möge prüfen, ob die Möglichkeit besteht, bestehende Schottergärten im Rahmen der Regenwasserabgaben als leistungspflichtig einzubeziehen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Sachdarstellung

Mit Blick auf den alarmierenden Bericht des Weltbiodiversitätsrates hat die Umweltministerkonferenz weitere Maßnahmen für den Erhalt der Artenvielfalt von Bund und Ländern eingefordert. Zudem wurde der Bund aufgefordert, dieses Thema auch im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 aufzugreifen. Anstelle steriler und insektenfeindlicher Stein- und Schottergärten sollen wieder mehr arten- und blütenreiche Gärten treten. Umweltminister Albrecht sagt dazu: „Für die Bienen zählt jede noch so kleine Schotterfläche, die durch eine insektenfreundliche Bepflanzung ersetzt wird.“

 

Hausbesitzer greifen bei der Gestaltung ihrer Vorgärten – besonders in Neubausiedlungen – jedoch immer öfter zu Kies und Schotter. Die Humusschicht wird dabei abgetragen, der verbleibende Grund wird entweder mit einem undurchlässigen Vlies oder einer wasserdurchlässigen Folie abgedeckt und die Fläche wird anstatt mit Blumen und Bäumen mit Kleinsteinen aufgefüllt. Derart versiegelte Flächen schaden nicht nur dem Artenreichtum sondern beschleunigen auch das Insektensterben. Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus, da die Steine die Wärme speichern und wieder abstrahlen, während Pflanzen den Boden beschatten und für Verdunstungskühle sorgen.

 

Darüber hinaus verringert sich die Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist. Insbesondere bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, können große Wassermassen nur oberflächlich abfließen und die öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Grundstücke werden überflutet.

 

Für Schleswig stellt sich die Frage, wie gegen den stetigen Zuwachs von Schottervorgärten effektiv und rechtssicher vorgegangen werden kann. Viele Städte im Bundesgebiet haben bereits Regelungen dazu erlassen. Eckernförde hat einen maximalen Anteil von 5 % an der Grünfläche mit einer Schotteraufbringung zugelassen. Auch die Stadt Schleswig soll hierzu Zeichen setzen und einen Beitrag dazu leisten.

 

Bereits in der Sitzung vom 01.04.2019 hat die Ratsversammlung den Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 12.03.2019 bestätigt, dass Schleswig „bienenfreundliche Stadt“ werden soll bzw. will. Dieser Beschluss umfasste eine ganze Reihe von Maßnahmen, um dieses zu verwirklichen. Das Verbot von Schottergärten war seinerzeit nicht aufgenommen worden, da sich eine Zunahme solcher Gärten erst jetzt abzeichnet. Der Beschluss wäre eine logische und sinnvolle Ergänzung der Maßnahmen.

 

2.Handlungsbedarf

- Zur Vermeidung der Verschotterung können Festsetzungen in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 16d, 20 und 25a BauGB getroffen werden.

 

- Daneben verpflichtet bereits § 8 Abs. 1 S. 1 BauO SH zur Begrünung von nicht bebauten Flächen bebauter Grundstücke.

 

- Die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben können durch bauordnungsrechtliche Verfügungen bei bereits angelegten Schottervorgärten und als Nebenbestimmung in der Baugenehmigung bei Neubauten durchgesetzt werden.


-Neben den rechtlichen Instrumenten empfiehlt es sich vordringlich, Bürgerinnen und Bürger durch Aufklärung und Beratung vom Sinn der Vorgärten zu überzeugen.

 

Für die GRÜNEN-Ratsfraktion

Dr. Babette Tewes, Dr. Johannes Thaysen und Jonas Kähler

 

Für die FWS-Fraktion

Björn-Sven Bergemann und Michael Sager

 

Loading...