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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan für das Haushaltsjahr 2020 wird in der Fassung der Drucksache VO/2020/117 beschlossen.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Der Erlass von Satzungen ist eine nach § 28 Ziff. 2 GO der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung. Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung die Haushaltssatzung nebst Anlagen einschließlich möglicher Nachträge für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vor.

 

2.Sachdarstellung/Handlungsbedarf/Faktoren

Die Ausbreitung der Corona-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung veranlassten staatlichen Regulierungsmaßnahmen hat erhebliche gesamtwirtschaftliche Auswirkungen – mithin auch für die kommunale Finanzsituation der Stadt Schleswig. Es ist davon auszugehen, dass kurz- bis mittelfristig mit erheblichen Ertragsausfällen bei teilweise steigenden Aufwandspositionen zu rechnen ist. Die Haushaltsansätze dieses Nachtrages basieren auf dem aktuellen Wissensstand, werden aber maßgeblich vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie und den Maßnahmen zur Bekämpfung beeinflusst.

 

Die von Bund und Land angekündigten finanziellen Unterstützungsleistungen zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle (netto) finden noch keine Berücksichtigung in diesem Nachtrag, da die Art und Weise des Ausgleichs noch offen ist.

 

Neben den coronabedingten Auswirkungen finden eine Reihe weiterer Geschäftsvorfälle Niederschlag in dem Nachtrag. Darüber hinaus wird es Veränderungen im Produkt IT geben, die jedoch überwiegend bis zur Entwurfserstellung nicht konkret vorlagen; diese werden insofern schnellstmöglich nachgereicht.

 

Ergebnishaushalt

Der Ergebnisplan weist in der vorgelegten Fassung einen Fehlbetrag i. H. v. rund 6,4 Mio. € aus; dieser steigt somit um rund 4,3 Mio. € gegenüber dem Ursprungshaushalt i. H. v. rund 2,1 Mio. €.

 

Verschlechterungen (ab 100 T€):

1)       

Gewerbesteuer

- 2.000.000 €

2)       

Gemeindeanteil Einkommensteuer

- 1.014.200 €

3)       

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

- 764.500 €

4)       

Konzessionsabgaben

- 128.300 €

5)       

Zweitwohnungssteuer

- 120.000 €

6)       

Verzinsung Steuernachforderungen u. -erstattungen

- 120.000 €

7)       

Vergnügungssteuer

- 100.000 €

 

Verbesserungen (ab 100 T€):

 

Gewerbesteuerumlage

- 189.200 €

 


Finanzhaushalt (Investitionstätigkeit)

Es kommt bei mehreren Projekten zu einer zeitlichen Anpassung hinsichtlich der geplanten Umsetzung und führt im Ergebnis zu einer Anpassung in der Veranschlagung von Haushaltsansätzen und von geplanten Verpflichtungsermächtigungen - kurz VE - (ab 100 T€).

 

 

Maßnahme

Ansatz alt

Ansatz neu

VE alt

VE neu

1)       

Bruno-Lorenzen-Schule – Gebäudeinstandsetzung

1.177.000 €

0 €

5.000.000 €

0 €

2)       

Bruno-Lorenzen-Schule – Neubau Klassenräume

500.000 €

200.000 €

1.000.000 €

0 €

3)       

Domschule – Instandsetzung Sporthalle

361.000 €

150.000 €

1.000.000 €

0 €

4)       

Bau Multifunktionale Kulturstätte

 

 

1.950.000 €

200.000 €

5)       

Anbindung Holzredder – RW-Kanal Husumer Baum 1. BA

529.000 €

701.200 €

 

 

6)       

Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltstellen

500.000 €

0 €

1.629.000 €

0 €

 

Des Weiteren ist es zum Einen zu ungeplanten Veräußerungen von Grundstücken gekommen und zum Anderen liegen in mehreren Fällen mittlerweile Fördermittelbescheide vor. Beides führt zu erhöhten Einzahlungen i. H. v. rund 2 Mio. € und verringert die geplante Kreditaufnahme von ursprünglich rund 6,8 Mio. € auf nunmehr rund 2,9 Mio. €.

 

Der Gesamtbetrag der geplanten Verpflichtungsermächtigungen verringert sich von rund 15,2 Mio. € auf rund 4,8 Mio. €.

 

Weitere Erläuterungen werde ich im Rahmen der Beratungen geben.

 

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Anlagen

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