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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, sich - vorbehaltlich einer Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung - im Rahmen der Domturmsanierung an der Restaurierung des seinerzeit von der Stadt gestifteten Domfensters mit 24.000 € zu beteiligen und dazu die Mittel in den Haushalt 2021 einzustellen.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Gemäß § 4 Nr. 1 u. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss zuständig bei Entscheidungen über Angelegenheiten der Kultur- u. Bildungseinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst sowie über die Gewährung von Zuschüssen an kulturelle Vereine und Verbände sowie kulturelle Veranstaltungen.

 

2.Sachdarstellung

Das in der Anlage gezeigte Domfenster (ein Westfenster im Südseitenschiff) mit dem Namen „Kain u. Abel – Opfer, Brudermord, Verfluchung“ wurde seinerzeit – wie auch am unteren Rand erkennbar - von der Stadt Schleswig gestiftet. Das Stadtwappen ist ebenfalls am unteren Rand des Fensters erkennbar.

 

Nach rd. 125 Jahren setzen Feuchtigkeit und Rost den Domfenstern so stark zu, dass eine Restaurierung dringend erforderlich ist. Mit der jetzigen Restaurierung der Glasfenster soll nicht nur der Erhaltungszustand verbessert, sondern auch die ursprüngliche Wirkung möglichst wiederhergestellt werden. Die Arbeiten umfassen eine gründliche Reinigung der Fenster, das Schließen von Rissen, Sprüngen und Löchern sowie die Entrostung der Windeisen bzw. deren Austausch. Dazu werden die Objekte z. T. ausgebaut und in eine Restaurierungswerkstatt gebracht.

 

Bischof Magaard hat kürzlich im Rahmen eines Gespräches zur Domturmsanierung angefragt, ob die Stadt Schleswig - als Stifterin des Fensters - bereit wäre, sich an den Restaurierungskosten zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen.

 

Die Kosten für die Restaurierung dieses „Schleswiger Fensters“ belaufen sich auf rd. 24.000 Euro.

 

3.Finanzierung

Mittel für die Maßnahme stehen im Haushalt 2020 nicht zur Verfügung. Diese wären im Finanzhaushalt 2021 unter PSK 291010 einzustellen.

 

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Anlagen

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