Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/132
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Gewährung von Zuschüssen für die Neueinrichtung von Kindertagesstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Fachdienst Finanzen; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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28.09.2020
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, gemäß § 23 Absatz 1 des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) für
- die Neubaumaßnahme einer Kita am Standort Hornbrunnen einen Zuschuss in Höhe von maximal 3.816,00 €/förderfähigen Platz und
- die Umbaumaßnahme einer Kita am Standort Helios Kliniken einen Zuschuss in Höhe von maximal 2.812,00 €/Platz zu gewähren.
Dies entspricht derzeit folgenden städtischen Förderungen:
Neubau Kita Hornbrunnen:267.120,00 € (3.816,00 € x 70 Plätze (ohne I-Plätze))
Umbau Kita Helios Kliniken:253.080,00 € (2.812,00 € x 90 Plätze)
Die Beschlussfassung gilt auch für den Fall, dass sich noch den wesentlichen Inhalt nicht berührende Veränderungen ergeben.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss ist gemäß § 5 Ziffer 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) zuständig für Entscheidungen über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.
2.Sachdarstellung
Grundsätzlich wird auch auf die Beschlussvorlage VO/2020/131 (Beschluss zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen) verwiesen.
Es ist vorgesehen, am Standort Hornbrunnen durch eine Ersatz-/Neubaumaßnahme insgesamt 94 Kita-Plätze (53 „Ersatzplätze“ und 41 zusätzliche Plätze) zu schaffen.
Ferner ist vorgesehen, am Standort Helios Kliniken GmbH durch Umbaumaßnahmen nunmehr insgesamt 90 zusätzliche Kita-Plätze (bisher 65 Plätze) zu schaffen.
Zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen wurden – vorbehaltlich der Beschlussfassung der städtischen Gremien bezüglich der Aufnahme in den Kindertagesstättenbedarfsplan sowie der Bezuschussung durch die Stadt Schleswig - bereits entsprechende Gespräche verwaltungsseitig geführt. Anträge auf Förderung wurden bzw. werden gestellt.
3.Handlungsbedarf
Nunmehr ist über die städtischen Zuschüsse zu den Investitionskosten für die Maßnahmen zu entscheiden.
Nach § 8 Absatz 1 des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) sollen Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen, soweit geeignete Kindertagesstätten von anerkannten Trägern betrieben und rechtzeitig geschaffen werden können.
In der oben bereits erwähnten Beschlussvorlage VO/2020/131 wird dem Schul-, Jugend-und Sozialausschuss verwaltungsseitig vorgeschlagen, der Aufnahme von
- 94 Plätzen (1 heilpädagogische Kleingruppe: 8 I-Plätze, 1 Krippengruppe: 10 Plätze U3, 1 Naturgruppe: 16 Plätze Ü3, 4 Integrative Kindergartengruppen: 60 Plätze Ü3) am Standort Hornbrunnen in Trägerschaft des Ev. Kindertagesstättenwerkes und
- 90 Plätzen (2 Regelgruppen: 40 Plätze Ü3, 2 Krippengruppen: 20 Plätze U3, 2 altersgemischte Gruppen: 30 Plätze) am Standort der Helios Kliniken GmbH in eigener Trägerschaft von Helios
in den Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises Schleswig-Flensburg zuzustimmen.
Gem. § 23 Abs. 1 KiTaG werden Baukosten (gem. § 22 KiTaG auch angemessene Aufwendungen für Aus- und Umbauten sowie Aufwendungen für notwendige Sanierungen aufgrund von Schadstoffbelastungen und für Baumaßnahmen, die zur Anpassung räumlicher Mindestvoraussetzungen erforderlich sind) von Trägern nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KiTaG durch Eigenleistung des Trägers der Baumaßnahme und durch Zuschüsse der Gemeinde, der Kreise und des Landes aufgebracht.
Unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschriften, des einschlägigen Kommentars sowie der Haushaltslage der Stadt Schleswig kommt aus Sicht der Verwaltung ein städtischer Zuschuss in Höhe von max. 2.812,00 €/Platz bei Umbauten sowie in Höhe von max. 3.816,00 €/Platz bei Neubauten in Frage.
Für die diesbezüglichen Planungen liegen entsprechende Kostenschätzungen vor:
- Neubau Kita Hornbrunnen 70 Plätze:2.634.878,97 € (ohne I-Plätze)
- Umbau Kita Helios Kliniken 90 Plätze:2.178.890,00 €
Die Höhe einer möglichen Förderung steht jedoch noch nicht fest.
Es wird von folgenden maximalen Zuschusshöhen ausgegangen:
Neubau Kita Hornbrunnen:267.120,00 € (3.816,00 € x 70 Plätze (ohne I-Plätze))
Umbau Kita Helios Kliniken:253.080,00 € (2.812,00 € x 90 Plätze)
4.Finanzierung
Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2021. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Jährliche Folgekosten:
Neben der Abschreibung auf geleistete Zuwendungen werden anteilige Betriebskostenzuschüsse nach § 25 Absatz 1 KiTaG für die neu geschaffenen Plätze anfallen.
