Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/134
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über Zuschüsse an soziale Vereine und Verbände
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Fachdienst Finanzen; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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28.09.2020
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dem AWO Ortsverein Schleswig e. V. für den Betrieb des Sozialladens einen Zuschuss in Höhe von 12.000,00 € für das Jahr 2020 zu gewähren.
Ferner wird eine grundsätzliche Förderfähigkeit der Tafel Schleswig anerkannt. Über die Höhe eines Zuschusses wird nach Vorlage entsprechender Zahlen zu entscheiden sein.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Gemäß § 5 Ziff. 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst sowie über die Gewährung von Zuschüssen an soziale Vereine und Verbände.
2.Sachdarstellung
Grundsätzlich wird auf die bereits geführten Diskussionen in der Sitzung des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses am 11.08.2020 verwiesen.
Zu Top 13 wurde folgendes protokolliert:
Die Vorsitzende Frau Korban erklärt sich für befangen und verlässt für diesen TOP den Raum.
Stattdessen übernimmt das älteste Ausschussmitglied Herr Arp den Vorsitz.
Frau Dr. Pfannkuch führt in die Thematik ein. 2018 wurde dem Ausschuss eine Bewertungsmatrix vorgestellt, die die grundsätzliche Verteilung der Zuschüsse festlegt. Zwar wurde diese Bewertungsmatrix für die Jahre 2019 und 2020 zugrunde gelegt, allerdings nie abschließend beschlossen.
Nunmehr liegen zwei zusätzliche Anträge auf Bezuschussung vor. Der Antrag des AWO Ortsverein Schleswig e. V. ist vom 04.12.2019, der Antrag der Johanniter Unfallhilfe für die Schleswiger Tafel vom 02.10.2019. Beide werden aus Sicht der Verwaltung als förderfähig erachtet. Frau Dr. Pfannkuch schlägt daher vor, dem Ausschuss in der kommenden Sitzung eine Beschlussvorlage vorzulegen, die neben den beiden zusätzlichen Anträgen auch die Bewertungsmatrix umfasst.
Anschließend erfolgt eine längere Diskussion unter den Anwesenden. Die Ausschussmitglieder bemängeln die lange Bearbeitungsdauer. Die Verwaltung wird aufgefordert, solche Anträge künftig zeitnah vorzulegen.
Es stellt sich die Frage, ob die vorliegenden Anträge überhaupt noch aktuell sind.
Frau Matzen von der Schleswiger Tafel, die als Zuschauerin an der Sitzung teilnimmt, wird auf Vorschlag von Herrn Ostrowski nach Zustimmung des SJS-Ausschusses als Sachverständige angehört. Sie teilt mit, dass die Raumnot weiterhin aktuell ist. Der im Antrag genannte ehem. Penny-Markt steht allerdings nicht mehr zur Verfügung. Es werden immer noch dringend Räumlichkeiten für die Schleswiger Tafel gesucht. Die Schleswiger Tafel benötigt sowohl bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten als auch bei der Finanzierung entsprechende Unterstützung von der Stadt Schleswig.
Frau Korban nimmt wieder an der Sitzung teil und wird um Stellungnahme gebeten.
Sie berichtet, dass auch der Antrag des AWO-Ortsvereins weiterhin aktuell ist. Der Mietvertrag für den Sozialladen lief aus, die Miete sollte von bisher 1.000,00 € auf 2.500,00 € ansteigen. Daher ist der Sozialladen nun in die Bahnhofstraße 14 umgezogen. Um den Sozialladen weiterhin betreiben zu können, ist der AWO-Ortsverein auf finanzielle Unterstützung der Stadt Schleswig angewiesen.
Frau Dr. Pfannkuch fasst nach längerer Diskussion zusammen, dass
- die Kritik an der langen Bearbeitungsdauer berechtigt ist und Anträge künftig zeitnaher bearbeitet werden,
- Einigkeit besteht, soziale Arbeit in Schleswig zu unterstützen und sicherzustellen,
- beide vorgelegten Anträge grundsätzlich von den Ausschussmitgliedern unterstützt werden und
- für die AWO ein Betrag in Höhe von 12.000,00 € als Zuschuss für 2020 zur Verfügung gestellt werden soll und ggf. zusätzliche Mittel über die Ergänzungsliste zum Nachtrag 2020 an den FD Finanzen gemeldet werden.
Herr Arp übergibt den Vorsitz wieder an Frau Korban.“
In der Sachlage ist zwischenzeitlich keine Änderung eingetreten. Die benötigten Haushaltsmittel wurden im Nachtrag eingeplant und durch die Ratsversammlung zur Verfügung gestellt. Eine evtl. Anpassung der Bewertungsmatrix sowie deren Anwendung ist verwaltungsseitig für die nächste Sitzung vorgesehen.
3.Finanzierung
Haushaltsmittel stehen im Budget 25 „Jugend und Soziales“ im Haushalt 2020 zur Verfügung.
