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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Aufstellungsbeschluss:

Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 für das Gebiet des ehemaligen Martin-Luther-Krankenhauses nördlich der Lutherstraße, östlich der Moltkestraße, südlich des Liliencronwegs und westlich des Landesförderzentrums Sehen aufzustellen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 13 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

2. Auslegungsbeschluss:

Der anliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 und die dazugehörige Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Vorhabenbeschreibung werden gebilligt. Mit den Unterlagen soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.

 

2.Sachdarstellung

Das Vorhaben hat zum Ziel, die Fläche des aus der Nutzung genommenen Martin-Luther-Krankenhauses einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen. Das städtebauliche Konzept sieht parallel zur Straße errichtete Mehrfamilienhäuser entlang der Moltkestraße und der Lutherstraße vor, sowie eine aufgelockerte Bebauungsstruktur im Blockinneren. Die Erschließung ist als Ringerschließung für Anwohner, Entsorger und Feuerwehr vorgesehen. Innerhalb der geplanten Ringstraße ist öffentliches Parken möglich. Alle Gebäude erhalten eine Süd- Westausrichtung. Insgesamt sind 167 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern vorgesehen.

 

Das Konzept hält für die Unterbringung der privaten Fahrzeuge der Anwohner zwei Tiefgaragen mit insgesamt 165 Stellplätzen sowie weitere 66 oberirdische Stellplätze vor.

 

Zur Schaffung einer hohen Aufenthaltsqualität sieht das Grünkonzept eine zentrale Grünachse im Inneren des Plangebietes vor, die von Nord nach Süd durch das gesamte Quartier verläuft. Privatgärten werden für die geplanten Reihenhäuser sowie für Wohneinheiten im Erdgeschoss zur Verfügung gestellt.

 

Am 15.09.2020 wurde das Vorhaben in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgestellt. Grundsätzliche Bedenken wurden nicht vorgebracht. Mit dem vorliegenden Beschluss soll das Bauleitplanverfahren eingeleitet und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung beschlossen werden.

 

3.Problemdarstellung

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 wurde bereits im September 2018 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Da der Geltungsbereich und das Vorhaben sich inzwischen geändert haben, soll der Aufstellungsbeschluss erneut gefasst werden.

 

4.Handlungsbedarf

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Vorhaben zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Mit den vorliegenden Unterlagen soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung wird mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag schließen und vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplans den Gremien zum Beschluss vorlegen.

 

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Anlagen

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