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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/151-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die Verwendung des Zuschusses an die Stadtmarketing Schleswig GmbH durch den Erwerb von Gutscheinen für Waren und Verzehr bei den teilnehmenden Gewerbetreibenden an der winterlichen Aktivität zu erfolgen hat.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

Begründung des Beschlussvorschlags

DIE LINKE begrüßt ausdrücklich die Förderung von teilnehmenden Gewerbetreibenden an der winterlichen Aktivität durch die Stadt Schleswig unter Beauftragung des Stadtmarketings zur Verteilung des Zuschusses.

 

Es kann nach meiner Auffassung nicht sein, dass die Stadt, hier durch die Stadtmarketing Schleswig GmbH, profitorientierte Veranstaltungen von Unternehmern, Gesellschaften, Veranstaltern etc. mit Steuergeldern fördert!

 

Die Möglichkeit, durch die Stadtmarketing Schleswig GmbH, von den Veranstaltern etc. Eintrittskarten oder bei nicht eintrittspflichtigen Veranstaltungen, Verzehrbons für Nahrungsmittel und/oder nicht alkoholische Getränke zu erwerben, stellt für eben diese ebenfalls eine Förderung im Rahmen der jeweiligen Förderstufen dar.

 

Die Weitergabe der, durch die Stadtmarketing Schleswig GmbH (die Stadt) erworbenen Eintrittskarten bzw. Verzehrbons, an einen definierten Empfängerkreis, stellt eine direkte Teilhabemöglichkeit für diese finanziell benachteiligten Schleswiger/-innen dar.

 

Eine Verausgabung der erworbenen Gutscheine könnte über die Tafel, die AWO etc. erfolgen.

 

Uwe Schröder

 

 

 

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