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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

30.08.2021 - 10.2 Corona-Regelungen bei der Stadtverwaltung

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Wortprotokoll

Herr Wessolowski berichtet über die internen Corona-Regelungen bei der Stadtverwaltung. Er führt aus, dass das Rathaus zunächst unverändert für die Öffentlichkeit verschlossen bleibt, jedoch wurde der Sicherheitsdienst bereits von 2 auf 1 Person reduziert. Eine Öffnung komme aufgrund der räumlichen Beschränkungen derzeit noch nicht in Frage. Er ergänzt, dass Fortbildungen sowie Sitzungen im Rathaus wieder zugelassen sind. Home-Office wird derzeit noch mit Blick auf Corona bedingte Abstandsregelungen in bilateraler Absprache mit den Führungskräften zugelassen. Ziel sei jedoch, diese lockere Handhabung zurückzufahren und dann nur noch Home-Office auf Grundlage der bestehenden Dienstvereinbarung formell zuzulassen. Für die Mitarbeiter*innen werden entsprechend der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) unverändert 2 Testmöglichkeiten pro Woche angeboten und zwar 1 Test durch eine Apotheke im Rathaus sowie 1 Selbsttest.

Nach Lockerungen in dieser Verordnung wurde die Begrenzung der Personenzahl in den Sitzungsräumen unter Zugrundelegung der AHA-Regeln auf 6 (SiZi Schleswig) bzw. 10 (SiZi Schlei) und 38 (Ständesaal) erweitert. Demzufolge sollen ab dem 14.9.2021 alle Ausschüsse im Ständesaal tagen. Die Ratsversammlung wird zunächst unverändert in der HEIMAT tagen.

Es wird an alle Sitzungsteilnehmer*innen appelliert, die 3-G-Regel zu beachten; von einer Verpflichtung dazu wird jedoch zunächst abgesehen.