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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

19.02.2024 - 8.3 Ankündigung zur Änderung der Hauptsatzung

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Wortprotokoll

Herr Wessolowski kündigt für die nächste Ratsversammlung eine Drucksache zur Änderung der Hauptsatzung an. Hintergrund ist, dass die Festsetzung der dort aufgeführten Wertgrenzen in Anlehnung an die Empfehlung des Landes Schl.-Holst. bis Ende März 2024 befristet ist und nunmehr aufgrund der guten Erfahrungen mit diesen Wertgrenzen entfristet werden soll.

 

Ergänzend weist er darauf hin, dass die Verpflichtung für einen Hinweis auf Veröffentlichung von Satzungs- und Verordnungsbeschlüssen im Amtsblatt nicht mehr besteht; ein Auslegen bzw. Veröffentlichen des Amtsblattes reicht nunmehr aus. Auch diesbezüglich wird eine Anpassung der Hauptsatzung in die o. g.  Drucksache aufgenommen. Die Kostenersparnis im Zusammenhang mit dem zukünftig entfallenden Hinweis in den Schleswiger Nachrichten und der Flensborg Avis beträgt rd. 6.000 bis 7.000 Euro pro Jahr.

 

Ratsfrau Hildebrandt regt an, eine Veröffentlichung zukünftig über die sozialen Medien der Stadt vorzunehmen.