21.07.2025 - 17 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Mo., 21.07.2025
- Status:
- gemischt (Protokoll freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Allgemeine Verwaltung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Drews hält den Sachvortrag und verweist auf eine Mitteilung der Kommunalaufsicht, die im Rahmen einer bereits erfolgten Vorabprüfung des Hauptsatzungsentwurfes mitgeteilt hat, dass der § 11 Abs. 2 Nr. 3 anzupassen ist.
Die zu beschließende Fassung sollte folgenden Wortlaut haben (Ergänzung in roter Fettschrift):
Der Hauptausschuss entscheidet über die Errichtung, die Umwandlung des Zwecks und die Aufhebung einer nichtrechtsfähigen örtlichen Stiftung einschließlich der Entscheidung über den Verbleib des Stiftungsvermögens, soweit der Anteil der Stadt am Stiftungsvermögen oder bei einer Entscheidung über dessen Verbleib der Wert dieses Vermögens den Betrag von 300.000,00 € nicht übersteigt.
Hintergrund ist die Tatsache, dass die gesetzliche Grundlage, auf die sich die Hauptsatzung bezieht, mittlerweile angepasst wurde. Es ist daher nicht mehr zulässig, die in der Hauptsatzung noch benannten Entscheidungen für alle Stiftungsformen auf den Hauptausschuss zu übertragen, sondern nur noch für nichtrechtsfähige örtliche Stiftungen. Konkret handelt es sich um § 28 Nr. 22 b) GO, der folgenden Wortlaut hat:
22. b) die Errichtung, die Umwandlung des Zwecks und die Aufhebung einer nichtrechtsfähigen örtlichen Stiftung nach § 96, einschließlich der Entscheidung über den Verbleib des Stiftungsvermögens dieser Stiftung; die Gemeindevertretung kann bei einer nicht rechtsfähigen örtlichen Stiftung die Entscheidung auf den Hauptausschuss übertragen, wenn der Anteil der Gemeinde am Stiftungsvermögen oder bei einer Entscheidung über dessen Verbleib der Wert dieses Vermögens einen in der Hauptsatzung bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Beschluss
Es wird beschlossen:
1. die Hauptsatzung der Stadt Schleswig vom 03.06.2013 durch eine Neufassung in der Fassung der Drucksache VO/2025/60 (Anlage 1) unter Ergänzung des § 11 Abs. 2 Nr. 3 um die Worte „… Aufhebung einer nichtrechtsfähigen örtlichen Stiftung…“ sowie
2. die Zuständigkeitsordnung vom 03.06.2013 durch eine Neufassung in der Fassung der Drucksache VO/2025/60 (Anlage 3) zu ändern.
Weitere redaktionelle Anpassungen bleiben unberührt.
Anlagen zur Vorlage
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