18.09.2025 - 8.1 Sanierungsgebiet St. Jürgen: Beschluss über die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Datum:
- Do., 18.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Sandmeier berichtet zunächst von den Rückfragen aus dem letzten Ausschuss und über eine Präsentation der BIG-Städtebau zum derzeitigen Sachstand (werden dem Protokoll beigefügt).
Frau Brzezicha trägt kritische Anmerkungen zur erwartbaren Vorgehensweise des ausgeschriebenen Quartiersmanagements vor, welches sich im Wesentlichen mit internen Verwaltungsabläufen der Quartiersentwicklung und zunächst nur der Schaffung von Strukturen im Quartier beschäftige. Ihre Erwartungshaltung sei jedoch ein Konzept zur bürgernahen sozialen Arbeit im Quartier mit den Menschen gewesen. Dem Antrag werde dennoch zugestimmt.
Fragen zur Finanzierung werden durch Frau Sandmeier beantwortet: aktuell sei das Quartiersmanagement nur zu 50 % förderfähig, ab 2026 zu 100 % förderfähig, mit einem städtischen Eigenanteil von 30 %.
Frau Dr. Pfannkuch erinnert, dass dem auf Wunsch des Ausschusses, sowohl im Stadtteil St. Jürgen als auch im Friedrichsberg Quartiersmanagementstrukturen errichtet werden sollen. Hierzu hatte die Verwaltung in der Vergangenheit vorgetragen, dass zunächst das Konzept zum Quartiersmanagement in St. Jürgen abgewartet würde und als „Modell“ für den Friedrichsberg übertragen werden sollte – dies, um in beiden Stadtteilen ähnliche Quartiersmanagementstrukturen zu erreichen. Aufgrund der Erkenntnis, dass der Aspekt der konkreten sozialen Arbeit in St. Jürgen mit der vorliegenden Leistungsbeschreibungen noch nicht erzielt würde, wäre nun zu überlegen, ob für den Friedrichsberg ein konkretes Konzept für soziale Arbeit vorgezogen werden sollte. Dem stimmen die Ausschussmitglieder zu.
Hierzu wurde vorgeschlagen, sich zunächst über die Quartiersmanagementkonzepte aus anderen Städten / Orten in Schleswig-Holstein zu informieren (z. B. Owschlag oder Kiel).
Die Verwaltung wird dies entsprechend vorbereiten.
Anlagen zur Vorlage
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