17.02.2025 - 7.2 Einführung von hybriden Sitzungen - Änderung Ko...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 17.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Wessolowski nimmt Bezug auf eine Änderung des Kommunalverfassungsrechts zur Einführung von hybriden Sitzungen und erläutert, dass diese ab 1.1.2027 verpflichtend vorschreibt, Sitzungsteilnahmen sowohl vor Ort als auch digital anzubieten, sobald ein Ratsmitglied dies verlangt. Für Ausschüsse und Beiräte können auf freiwilliger Basis ebenfalls hybride Sitzungen durchgeführt werden; für Zweckverbände ist dies ab 1.1.2027 ebenfalls verpflichtend. Voraussetzung ist, dass der Vorsitz im Sitzungsraum anwesend sein muss. Die Durchführung von Wahlen ist von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ein damit verbundener finanzieller Mehraufwand – insbesondere für Beschaffung der technischen Voraussetzungen sowie für die technische Sicherstellung während des Sitzungsverlaufes evtl. durch eine IT-Fachkraft – wird noch ermittelt. Eine Kostenerstattung evtl. durch das Land als Gesetzesgeber wird geprüft.