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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

13.10.2025 - 7.1 Überwachung des fließenden Verkehrs

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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Ratsherrn Schröder, inwieweit die Stadt Schleswig die Möglichkeit hat, auch den fließenden Verkehr im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen zu überwachen, teilt Bgm. Dose mit, dass dies derzeit nur die Kreise und kreisfreien Städte (mit Ausnahme der Stadt Norderstedt) dürfen und nicht Schleswig als Mittelstadt. Er weist aber darauf hin, dass sich eine Änderung auf Landesebene in der Diskussion befindet.

 

Ratsherr Vogt kündigt an, dass die SPD-Fraktion bereits einen Antrag zur Anschaffung und Installation eines Geschwindigkeitsmessgerätes für den nächsten Finanzausschuss vorbereitet hat und einreichen wird.