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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

01.07.2025 - 10.2.3 Baugebiet Schützenredder

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Wortprotokoll

Herr Hinrichsen fragt, welches Baugenehmigungsverfahren in dem Baugebiet Schützenredder angewandt wird.

 

Antwort zu Protokoll:

 

Die Bauanträge im Bereich des B-Plans Nr. 98 werden in der Regel nach § 63 Landesbauordnung Schleswig-Holstein - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren bearbeitet. Aufgrund der umfangreichen planungsrechtlichen Festsetzungen und Anforderungen an die Entwässerung im Gebiet macht die Stadt Schleswig von der Möglichkeit der Verfahrensumstellung gem. § 62 Abs. 2 Nr. 4 Landesbauordnung Schleswig-Holstein Gebrauch. Die Bearbeitungsdauer bisheriger Anträge liegt (nach Vollständigkeit der Unterlagen) bei zwei bis sechs Wochen.