10.09.2025 - 15.1.4 Ausschusszuständigkeit Umweltdienstpauschale
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.1.4
- Datum:
- Mi., 10.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Völmicke berichtet, dass für die Leistungspauschale der Umweltdienste die Zuständigkeit der Fachausschüsse überprüft worden ist. Dem Werkausschuss obliegt die Vorberatung in dieser Angelegenheit. Zukünftig wird der Leistungskatalog, der sich hinter der Leistungspauschale verbirgt, wie folgt ermittelt:
1) Die zuständigen Fachdienste ermitteln den Leistungsbedarf und melden diesen zusammen mit den avisierten HH-Budgets an Fachdienst III.1 zur Weitermeldung an die Umweltdienste (UWD).
2) Die UWD prüfen und melden Restriktionen hinsichtlich Leistungen oder Finanzbedarf an den Fachdienst III.1 zurück.
3) In gegenseitiger Abstimmung von Fachdienst III.1 (Koordinierung), UWD und Budgetverantwortlichen werden Kürzungsmöglichkeiten der Leistungen und mögliche Einsparungen ermittelt.
4) Die Verwaltung macht einen Vorschlag. Die Beschlussempfehlungen über die Budgets erfolgt in den Fachausschüssen. Die Beratung zur Empfehlung an den Finanzausschuss erfolgt im Werkausschuss und die finale Beschlussfassung trifft die Ratsversammlung.
5) Die Ratsversammlung beschließt den Gesamthaushalt sowie den Wirtschaftsplan der UWD und bindet damit die Verwaltung und die UWD an das Leistungspaket.
Die bisherige Vorgehensweise wird durch die vorbeschriebene Vorgehensweise insofern neu präzisiert.
