10.09.2025 - 15.2.3 Anfrage der CDU-Fraktion zur Verlegung des ZOB
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.2.3
- Datum:
- Mi., 10.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Am 30.08.2025 erhielten die Marktbeschicker entgegen der Information vom 23.08.25
den Hinweis, dass der Wochenmarkt vom 01.- 30.09.2025 auf den Parkplatz Friedrich
Ebert-Straße gegen über des „Fjordariums“ verlegt wird. In der schriftlichen Begründung werden notwendigen Baumaßnahmen zur Errichtung des ZOB auf dem Stadtfeld genannt.
Anderslautende Aussagen geben als Grund einen Planungsfehler bei der Bereitstellung
der notwendigen elektrischen Versorgung an.
Um hier valide Antworten gegenüber anfragenden Bürgern zu geben, bitten wir um
Nennung der Gründe für die Verlegung des Wochenmarktes.
Antwort: Die Bauarbeiten für den „Interims ZOB“ beginnen am 10.09.2025. Neben der Errichtung der Bahnsteiganlagen zuzüglich Nebenanlagen ist die Herstellung einer Hygiene-Fläche im nördlichen Bereich sowie die Umsetzung der Stromanschlüsse für die Stromkästen auf der gesamten Fläche sowie weitere Versorgungsleitungen erforderlich, d.h. Bauarbeiten finden in den ersten drei Wochen auf der gesamten Stadtfeld statt.
Wodurch ergibt sich die Kurzfristigkeit der Planungen?
Antwort: Um die Projekte der Innenstadtsanierung beginnen zu können, ist die Verlegung ZOB erforderlich. Dies ist an Fahrplanperioden gebunden, Fahrplanwechsel ist zum 01.01.2026. Insofern ist die Funktionsfähigkeit des Interims ZOB auf dem Stadtfeld sicherzustellen. Die eigentlichen Bauarbeiten sind zum 28.11.2025 fertigzustellen. Der Peermarkt wird auf dem Stadtfeld im Zeitfenster 05.09. – 08.09.2025 durchgeführt. Direkt im Anschluss erfolgen die Bauarbeiten ab den 10.09.2025.
Ist mit einer über den 30.09.2025 hinausgehenden Verlegung des Wochenmarktes
zu rechnen?
Antwort: Nein, dies ist nicht geplant.
Ergeben sich durch die genannten "baulichen Zwänge" Verschiebungen bei der
Fertigstellung des "Interims ZOB" und hat dies Auswirkungen auf die Planung des
ÖPNV?
Antwort: S.o., die Fertigstellung des Interims ZOB zum 28.11.2025 ist alternativlos, um die weiteren Projekte ohne Zeitverzug angehen zu können.
Gibt es eine detaillierte Zeitplanung der Verlegung des ZOB? Wenn ja, bitten wir
um Vorlage.
Antwort: S.o.
Sollte es zeitliche Verschiebungen beim "Interims ZOB" geben, welche
Auswirkungen hat dies auf die Zeitplanung beim Abriss und des Neubaus des
Parkhauses?
Antwort: Mit dem ÖPNV-Betrieb wäre ein neuer Zeitplan abzustimmen, schlimmstenfalls verschieben sich die Projekte um ein Jahr (Fahrplanwechsel), dies ist keine Alternative, der Zeitplan ist einzuhalten.
Ist mit einer Verzögerung weiterer Maßnahmen für die Innenstadtsanierung zu rechnen?
Antwort: Siehe hierzu die Ausführungen im Sachstandsbericht
