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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

20.10.2020 - 8.2.6 Falschparker Fußgängerzone

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Wortprotokoll

Ratsfrau Nielsen fragt, wer für die Überwachung des Verkehrs in der Fußgängerzone zuständig ist. Herr Obermüller erläutert, dass die Überwachung des sog. ruhenden Verkehrs durch den Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten erfolgt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolgt durch die Polizei.