27.10.2025 - 6 Beschluss über die Gebührensatzung / Satzung üb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 27.10.2025
- Status:
- gemischt (Protokoll freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- Sondersitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung -
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende bittet Herrn Augustin um seinen Beitrag.
Herr Augustin berichtet, dass der Gemeinde Neuberend bei der Gebührensatzung eine Gebührensicherheit für zwei Jahre zugesichert wurde. Die Gemeinde Neuberend hat vor Übernahme durch die Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung die Gebühren angepasst. Diese Gebührensatzung ist an die Gebührensatzung der Stadt Schleswig angelehnt; wobei man berücksichtigt hat, dass ländliche Gebiete anders zu beurteilen sind, wie die städtischen Gebiete. Für das Gebührenjahr 2027 wird eine neue Kalkulation erfolgen. Es ist ein derzeit noch unbekannt, wie hoch die Fördersumme sein wird.
Herr Augustin berichtet, dass das ganze Projekt "Druckrohrleitung Idstedt/Neuberend ca. 200 T€ günstiger geworden ist.
Auf Nachfrage von Herrn Thiessen sagt Herr Augustin, dass diese Sondersitzung notwendig war, da zum vorherigen Werkausschusstermin die entsprechenden Unterlagen noch nicht zur Verfügung standen.
Herr Thiessen möchte wissen, ob die Unterlagen mit der Gemeinde Neuberend abgestimmt sind.
Herr Augustin antwortet, dass er, Herr Wolfgramm und Herr Clemens bei der letzten Sitzung in der Gemeinde Neuberend die Unterlagen mündlich vorgestellt haben. Wenn heute Abend der Beschluss ergeht, gibt er in den nächsten Tagen die schriftlichen Unterlagen an die Bürgermeisterin der Gemeinde Neuberend zu Sichtung weiter. Er hebt hervor, dass die Satzung für die Gemeinde Neuberend an die Satzung der Stadt Schleswig angepasst wurde. Die Besonderheiten des landlichen Raumes wurden berücksichtigt.
Auf Nachfrage von Herrn Thiessen, wie mit Gartenwasser umzugehen ist, antwortet Herr Augustin, dass diese Angaben schriftlich an die Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung erfolgen muss, wobei das in der Gemeinde Neuberend anders gehandhabt wird.
Ferner wird gefragt, ob die Wasserabnahme von Teichen durch die Abwasserbeseitigung geprüft wird und wie die Nutzung von Regenwasser z.B. für WCs gehandhabt wird.
Herr Augustin bestätigt die Überprüfung der Wasserabnahme für Teiche und sagt, dass das Regolenwasser (Zisternen) angemeldet werden muss.
Beschlussempfehlung
Es wird beschlossen, die als Anlage beigefügte "Satzung über die Abwasserbeseitigung für die Gemeinde Neuberend (Abwasserbeseitigungssatzung)" sowie die als Anlage beigefügte "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Neuberend (Gebührensatzung)" in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin wird beauftragt, die beschlossenen Satzungen ordnungsgemäß bekannt zu geben.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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392 kB
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2
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296,9 kB
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