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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/147

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird folgende Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die im Jahr 2023 stattfindende Gemeinde- und Kreiswahl beschlossen:

 

CDU  2 Beisitzer*in

SPD  1 Beisitzer*in

Grüne   1 Beisitzer*in

FWS  1 Beisitzer*in
SSW  1 Beisitzer*in
BFB  1 Beisitzer*in
Die Linke 1 Beisitzer*in

FDP  0 Beisitzer*in

 

Der Hauptausschuss wählt auf Vorschlag der vorstehend genannten Parteien und Wählergruppen folgende Bürger*innen als Beisitzer*innen und deren persönliche Stellvertreter*innen in den Gemeindewahlausschuss:

 

 

ordentliche Mitglieder

stellvertretende Mitglieder

CDU:

Rainer Haulsen

Rehwinkel 24

24837 Schleswig

 

Tjark Benjamin Lehmkuhl

Hesterberg 47

24837 Schleswig

Ulrich Sethe

Erikstraße 33

24837 Schleswig

 

Marc Terborg

Am Taterkrug 12a

24837 Schleswig

SPD:

Steffen Müller
Herrenstall 23
24837 Schleswig

 

Jörg Smoydzin
Kleiner Baumhofsgang 4
24837 Schleswig

GRÜNE:

Fritz Laß
Pastorenstraße 4
24837 Schleswig

 

Jens Sandmeier
Hopfenwiese 9
24837 Schleswig

FWS:

Hansgeorg Nietz
Finkenweg 29
24837 Schleswig

 

Nicole Jöhnk
Zaunkönigsweg 26
24837 Schleswig

SSW:

Karin Becker
Plessenstraße 5
24837 Schleswig

 

Birgit Ramm
Fjordallee 3
24837 Schleswig

BfB:

Karl-Peter Ohem

Dr. Kirchhoff-Platz 6

24837 Schleswig

 

Dennis Clasen

Faulstraße 6

24837 Schleswig

Die Linke:

Rainer Hopf
Stettiner Straße 7
24837 Schleswig

 

Paul Herbig
Stettiner Straße 10
24837 Schleswig

FDP:

-

-

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 11 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig i. V. m. § 12 Abs. 3 S. 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) ist der Hauptausschuss für die Wahl des Gemeindewahlausschusses zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 GKWG ist vor jeder Wahl ein Wahlausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus dem Bürgermeister als Gemeindewahlleiter und aus acht Beisitzer*innen und acht stellvertretenden Beisitzer*innen zusammen. Vorsitzender ist der Gemeindewahlleiter, welcher eine/n Stellvertreter*in beruft.

 

Die Beisitzer*innen und deren Stellvertreter*innen werden gemäß § 11 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig vom Hauptausschuss aus dem Kreis der Wahlberechtigten gewählt. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Diese 8 Parteien und Wählergruppen wurden von der Gemeindewahlbehörde aufgefordert, Wahlvorschläge zu unterbreiten.

 

Von der FDP konnten keine Beisitzer*in und Stellvertreter*in benannt werden, so dass sich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der aktuellen Mehrheitsverhältnisse in der Ratsverssammlung folgende Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses ergibt:

 

CDU  2 Beisitzer*in

SPD  1 Beisitzer*in

Grüne   1 Beisitzer*in

FWS  1 Beisitzer*in
SSW  1 Beisitzer*in
BFB  1 Beisitzer*in
Die Linke 1 Beisitzer*in

FDP  0 Beisitzer*in

 

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