Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/147
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses für die Durchführung der Gemeinde- und Kreiswahl 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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14.09.2021
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Beschlussvorschlag
Es wird folgende Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die im Jahr 2023 stattfindende Gemeinde- und Kreiswahl beschlossen:
CDU 2 Beisitzer*in
SPD 1 Beisitzer*in
Grüne 1 Beisitzer*in
FWS 1 Beisitzer*in
SSW 1 Beisitzer*in
BFB 1 Beisitzer*in
Die Linke 1 Beisitzer*in
FDP 0 Beisitzer*in
Der Hauptausschuss wählt auf Vorschlag der vorstehend genannten Parteien und Wählergruppen folgende Bürger*innen als Beisitzer*innen und deren persönliche Stellvertreter*innen in den Gemeindewahlausschuss:
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ordentliche Mitglieder |
stellvertretende Mitglieder |
CDU: |
Rainer Haulsen Rehwinkel 24 24837 Schleswig
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Tjark Benjamin Lehmkuhl Hesterberg 47 24837 Schleswig |
Ulrich Sethe Erikstraße 33 24837 Schleswig
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Marc Terborg Am Taterkrug 12a 24837 Schleswig |
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SPD: |
Steffen Müller
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Jörg Smoydzin |
GRÜNE: |
Fritz Laß
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Jens Sandmeier |
FWS: |
Hansgeorg Nietz
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Nicole Jöhnk |
SSW: |
Karin Becker
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Birgit Ramm |
BfB: |
Karl-Peter Ohem Dr. Kirchhoff-Platz 6 24837 Schleswig
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Dennis Clasen Faulstraße 6 24837 Schleswig |
Die Linke: |
Rainer Hopf
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Paul Herbig |
FDP: |
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 11 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig i. V. m. § 12 Abs. 3 S. 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) ist der Hauptausschuss für die Wahl des Gemeindewahlausschusses zuständig.
2. Sachdarstellung
Gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 GKWG ist vor jeder Wahl ein Wahlausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus dem Bürgermeister als Gemeindewahlleiter und aus acht Beisitzer*innen und acht stellvertretenden Beisitzer*innen zusammen. Vorsitzender ist der Gemeindewahlleiter, welcher eine/n Stellvertreter*in beruft.
Die Beisitzer*innen und deren Stellvertreter*innen werden gemäß § 11 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig vom Hauptausschuss aus dem Kreis der Wahlberechtigten gewählt. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Diese 8 Parteien und Wählergruppen wurden von der Gemeindewahlbehörde aufgefordert, Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Von der FDP konnten keine Beisitzer*in und Stellvertreter*in benannt werden, so dass sich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der aktuellen Mehrheitsverhältnisse in der Ratsverssammlung folgende Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses ergibt:
CDU 2 Beisitzer*in
SPD 1 Beisitzer*in
Grüne 1 Beisitzer*in
FWS 1 Beisitzer*in
SSW 1 Beisitzer*in
BFB 1 Beisitzer*in
Die Linke 1 Beisitzer*in
FDP 0 Beisitzer*in
